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Frage von Friedrich W. •

Frage an Peter Weiß von Friedrich W. bezüglich Finanzen

Unterstützen Sie den Referentenentwurf zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung? Wenn ja, was unternehmen Sie, damit dieser Entwurf noch in dieser Legislaturperiode Gesetz werden kann?
Es ist an der Zeit, die ehrlichen Steuerzahler zu entlasten und die kriminellen Steuerhinterzieher wirksam zu verfolgen.

MfG
F. Wolber

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Sehr geehrter Herr Wolber,

Steuerhinterziehung ist in keinem Fall ein Kavaliersdelikt und mit aller Schärfe zu bekämpfen, damit der ehrliche Steuerzahler nicht "der Dumme" ist. Verschärfte Maßnahmen zur zielgenauen Bekämpfung von Steuerhinterziehung wurden im Jahressteuergesetz 2009 getroffen. Dieses sieht unter anderem eine Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist für schwere Fälle von Steuerhinterziehung von bisher fünf Jahren auf zehn Jahre vor. Des weiterem wurde mit der Einführung der Abgeltungssteuer mit 1. Januar 2009 ein wichtiger Beitrag zur Förderung Steuerehrlichkeit geleistet. Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Quellsteuer auf Kapitalvermögen. Die Steuer wird direkt an der Quelle, also durch den Schuldner der Erträge (in der Regel ein Kreditinstitut) einbehalten und gilt daher als "abgegolten". Das bedeutet, dass die versteuerten Kapitalerträge nicht mehr in der jährlichen Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden müssen und daher das Risiko von Irrtümern seitens der Steuerverpflichtungen ausgeschlossen wird.

Der Referentenentwurf für das Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung wird derzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt. In der von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vorgeschlagenen Form wird der Gesetzesentwurf von der Union jedoch abgelehnt. Ein solches Gesetz würde den Wirtschaftstandort Deutschland erheblich schaden. Nach dem Gesetzesentwurf könnte es deutschen Unternehmen versagt werden, Betriebsausgaben geltend zu machen, die zum Beispiel in Geschäften mit der Schweiz stehen.

Die Regelung betrifft keineswegs nur die Schweiz, sondern sämtliche Länder, die nicht dem OECD-Standard in Steuerbeziehungen und Informationsaustausch entsprechen. Deutschland hat in seinen Doppelsteuerungsabkommen noch umfangreiche Auskunftsklauseln, die aber nicht dem OECD-Standard entsprechen. Daher müssten viele Länder nach dem Entwurf zum Kreis der Staaten mit "schädlichen Steuerpraktiken" gezählt werden. Das würde zu einer großen Verunsicherung auf Seiten der Steuerpflichtigen führen und sich negativ auf den Wirtschaftsstandort Deutschland auswirken.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß