Frage an Peter Weiß von Carina W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Weiß,
kürzlich erschien ein Rentenpapier der CDU im Internet.
Ich bin Erwerbsminderungsrentnerin und habe von den Verbesserungen seit 2014 nicht profitiert.
Nach wiederkehrenden Unmutsbekundungen haben sich einzelne Politiker der Groko dahingehend geäußert, dass man prüfe, wie man Verbesserungen für den Bestand erwirken kann.
In dem Papier Ihrer Partei steht nun Folgendes:
"Bestandsrentner haben von den Verbesserungen der letzten Jahre unzureichend profitiert, anders als die Begünstigten der Mütterrente oder die Bezieher der neuen Grundrente. Im Rentenbestand finden sich sehr unterschiedliche Fälle, da das Recht in der Vergangenheit oft geändert wurde. So finden sich dort auch noch Erwerbsunfähigkeitsrenten, die vor 2001 unter anderem rechtlichen Rahmen berechnet wurden.
Bei der Berechnung der folgenden Altersrente erfolgt grundsätzlich eine komplett neue Berechnung und Bewertung der rentenrechtlichen Zeiten nach dem jeweils aktuellen Recht. Dabei kann die Rente nicht sinken (Besitzstand), sie kann aber durch eine bessere Bewertung von rentenrechtlichen Zeiten höher ausfallen.
Um die Menschen zumindest beim Wechsel in die Altersrente von den Verbesserungen der Jahre 2014 und 2019 teilhaben zu lassen, fordern wir, dass die Gesamtbezugsdauer der vorangegangenen Erwerbsminderungsrente als Anrechnungszeit gewertet und dieser Entgeltpunkte zugeordnet werden. Damit würde sichergestellt, dass sich die seinerzeit kürzere Zurechnungszeit nicht dauerhaft negativ auswirkt. Gleichzeitig wird aber beim Übergang in die Altersrente das Versicherungsleben komplett mit allen Vor- und Nachteilen nach dem aktuellen Rentenrecht neu bewertet, ohne, dass die Rente sinken kann."
Ihre Partei möchte also nicht, dass dem Bestand aktuell Verbesserungen zugesprochen werden, sondern erst, wenn man in Altersrente ist?
Das diese zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit aktuell vor den höchsten Gerichten geklärt wird, ist beschähmend.
MfG
Carina Wichert
Sehr geehrte Frau Wichert,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu dem Positionspapier der Fraktionsarbeitsgruppe zur Begleitung der Rentenkommission.
Darin werden Vorschläge für Reformen zur Zukunft des Rentensystems gemacht, um eine nachhaltig zukunftsfeste und generationengerechte Alterssicherung zu gestalten.
Bei der Erwerbsminderungsrente finden sich im Rentenbestand Menschen mit unterschiedlichsten Renten, da sich das Recht in der Vergangenheit sehr häufig geändert hat. Sie sind z.B. mit oder ohne Abschläge in Rente gegangen. Es finden sich Berufsunfähigkeitsrenten oder Erwerbsunfähigkeitsrenten nach altem Recht. Weiterhin gibt es volle oder teilweise Erwerbsminderungsrenten nach neuerem Recht, die auf Zeit oder längerfristig beansprucht wurden oder werden.
Darüber hinaus wurden rentenrechtliche Zeiten (z.B. Ausbildungszeiten) in der Vergangenheit teilweise anders bewertet als nach aktuellem Recht.
Es ist hier daher sehr schwierig, pauschale Aussage darüber zu machen, dass sich Menschen in der Vergangenheit grundsätzlich bei der Berechnung der Rente schlechter gestellt haben und genauso schwierig, hier mit einem Zug eine allen gerecht werdende Lösung zu finden.
Mit dem Vorschlag, die Gesamtbezugsdauer der vorangegangenen Erwerbsminderungsrente als Anrechnungszeit zu werten und dieser Entgeltpunkte zuzuordnen, machen wir einen Vorschlag der "zumindest beim Wechsel in die Altersrente die Menschen von den Verbesserungen der Jahre 2014 und 2019 teilhaben lässt". Wir verschließen uns damit aber nicht anderen Reformvorschlägen oder Ansatzmöglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB