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Frage von Lars H. •

Frage an Peter Weiß von Lars H. bezüglich Finanzen

Wieso nimmt die CDU seit Jahren die Besserverdiener in Schutz ? Bei der Reichensteuer werden Einkommen über 250.000 mit 3% Reichensteuer belastet, aber nur die Beträge die über 250.000 liegen....

Frage: Glauben Sie wirklich, es wäre sinnvoller ständig nur die kleineren Einkommen zu belasten ?

Wie kann es sein dass unsere Vorstandsvorsitzenden immer höhere Millionengehälter erhalten währen gleichzeitig die Unternehmen Verluste machen und Mitarbeiter entlassen müssen ? ( Bsp.: Ackermann, Zetsche,Mehdorn, Wiedeking, usw., Zumwinkel nicht vergessen)

Wie lange glauben Sie noch, Sie können uns (den Mittelstand) für dumm verkaufen ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Halter,

lassen sie mich ohne Umschweife auf Ihre Fragen eingehen.

"Wieso nimmt die CDU seit Jahren die Besserverdiener in Schutz? Bei der Reichensteuer werden Einkommen über 250.000 mit 3% Reichensteuer belastet, aber nur die Beträge die über 250.000 liegen...."

Dem Grenzsteuersatz unterliegt immer nur der Betrag, der über die jeweilige Grenze verdient wird. In der Diskussion werden leider oftmals Grenz- und Durchschnittssteuersatz verwechselt, was bei vielen Bürgern zu Verunsicherung führt.
Bsp: Einen Grenzsteuersatz von 25 % erreicht ein Arbeitnehmer jedoch bereits mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von 15.000,- Euro (Singles) bzw. 30.000.- Euro (Ehepaare). Der Durchschnittssteuersatz, also der prozentuale Anteil vom gesamten zu versteuernden Jahreseinkommen, fällt naturgemäß wesentlich niedriger aus (bei 15.000,- / 30.000,- Euro: 10,3 %).

Es ist also nicht so, dass jemand, der z.B. 300.000 Euro verdient, davon nur 50.000 Euro versteuern muss. Im Gegenteil: Die effektive (prozentuale) Steuerlast ist umso höher, je mehr jemand verdient!

"Frage: Glauben Sie wirklich, es wäre sinnvoller ständig nur die kleineren Einkommen zu belasten?“

Nein, das glaube ich nicht, und es ist auch nicht so. Gerade im aktuell verabschiedeten Maßnahmenpaket 2 sind deutliche Entlastungen der kleineren Einkommen enthalten. In diesem Gesetz enthaltene Maßnahmen:
• Anhebung des Grundfreibetrags um 170 € auf 7.834 € zum 1. Januar 2009 rückwirkend. Die übrigen Tarifeckwerte werden um 400 € angehoben.
• Weiterer Anhebung des Grundfreibetrags um erneute 170 € auf dann 8.004 € zum 1.1. 2010. Weitere Anhebung der Tarifweckwerte um 330 €.
• Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2009
• Einmaliger Kinderbonus für 2009 von 100 € pro Kind
• Bund stellt insg. 16,9 Milliarden € zur Stärkung von Forschung und Konjunktur zur Verfügung (4 Mrd. für Bundesinvestitionen, 10 Mrd. Unterstützung von Kommunen und Länder, 1,5 Mrd. für Auto-Umweltprämie, 0,9 Mrd. € für ZIM-Programm, 0,5 Mrd. für Forschungsförderung und Mobilität) zusammengefasst in einem Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfond“
• Erhöhung des Regelsatzes für Kinder in der Grundsicherung Arbeitssuchender/Sozialhilfeempfänger
• Erleichterung der Voraussetzungen und der Antragstellung bei der Einführung von Kurzarbeit für Unternehmen und deren Beschäftigten
• Maßnahmen zur Vermeidung von Entlassungen und zur Förderung der Qualifizierung während Kurzarbeitszeiten in den Jahren 2009 und 2010
• Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung wird auf 2,8 % stabilisiert
• Bundesanstalt für Arbeit übernimmt für 2009 und 2010 vollständige Finanzierung bei Umschulungen zu Alten- und Krankenpfleger.
• Für die Förderung von Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden darüber hinaus in 2009 und 2010 Bundesmittel von 1,2 Milliarden € bereitgestellt
• Verbesserte Förderung der beruflichen Weiterbildung
• Zuschüsse in 2009 und 2010 zur Qualifizierung zur Wiedereinstellung von Arbeitnehmern in der Leiharbeit
• Senkung des GKV-Beitragssatzes zum 1. Juli 2009 um 0,6 Beitragssatzpunkte dafür anwachsender Bundeszuschuss (u.a. 2009: 3,2 Mrd. €, 2010/2011 je 6,3 Mrd. €).
• Begrenzung vom Gleichstellungsgrundsatz bei Tarifvertrag abzuweichen durch die Festsetzung einer Lohnuntergrenze.

"Wie kann es sein dass unsere Vorstandsvorsitzenden immer höhere Millionengehälter erhalten währen gleichzeitig die Unternehmen Verluste machen und Mitarbeiter entlassen müssen? ( Bsp.: Ackermann, Zetsche, Mehdorn, Wiedeking, usw., Zumwinkel nicht vergessen)"

Auch zu diesem Thema hat die CDU-Koalition eine klare Position. Gerade erst letzte Woche haben wir im Koalitionsausschuss einen Beschluss zum Thema Managergehältern gefasst.
Es ist für die CDU ein wichtiger Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft, dass Entgelte der erbrachten Leistung und ihrer marktüblichen Bewertung entsprechen. In privatwirtschaftlichen Unternehmen ist es Aufgabe der Eigentümer, über die Vergütung des Managements zu entscheiden. Eine staatlich festgelegte Begrenzung von Gehältern und anderen Vergütungselementen lehnen wir ab - zumindest wenn die Unternehmen nicht vom Staat gestützt werden. Auch die einseitige Bezugnahme auf Manager, d. h. auf oberste Führungskräfte von öffentlich notierten Unternehmen ist nicht richtig. Wir wollen auch eine Diskussion über die Angemessenheit von Spitzengehältern und die Transparenz über Vergütungsentscheidungen in Vereinen und öffentlich-rechtlichen Anstalten in Rundfunk und Fernsehen.

Da eklatante Missverhältnisse und überhöhte Entlohnungen trotz offenkundiger Schlechtleistung nicht honoriert werden sollen, müssen die Vergütungsregelungen für hohe Angestellte an einigen Stellen reformiert werden. Gerade die Aussicht auf schnell auszahlbare Bonuszahlungen hat einigen die langfristige Sicht offensichtlich genommen. Der variable Teil der Vergütung muss daher stark an dem langfristigen Erfolg des Gesamtunternehmens orientiert werden. Für die CDU gilt zudem: Wer von wirtschaftlichen Erfolgen profitiert muss auch das Risiko von wirtschaftlichen Misserfolgen tragen!

Die Union hat mit dem Koalitionspartner eine Einigung in folgenden wesentlichen Punkten erreicht:

- Der Aufsichtsrat hat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu seinen Aufgaben und Leistungen, zur Lage der Gesellschaft und der üblichen Vergütung stehen und langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung setzen. Aktienoptionen sollen in Zukunft frühestens nach vier und nicht, wie bisher, nach zwei Jahren eingelöst werden können.
- Bei schlechter Unternehmensentwicklung soll die Herabsetzung von Vorstandsvergütungen erleichtert werden.
- Bei Publikumsgesellschaften muss nunmehr der gesamte Aufsichtsrat die letzte Entscheidung über die Vorstandsverträge treffen.
- Die Haftungsbestimmungen für die Aufsichtsratsmitglieder sollen verschärft werden.
- Die Offenlegung der Vergütung und Versorgungsleistungen soll konkretisiert werden.
- Eine Sperrfrist von drei Jahren für den Eintritt ehemaliger Vorstandsmitglieder in den Prüfungsausschuss wurde eingeführt.

Die CDU fordert zudem eine Professionalisierung und Verkleinerung der Aufsichtsräte. Dagegen sperrt sich die SPD, weil damit eventuell einige Gewerkschaftsposten in Gefahr sein könnten.
Die CDU will auch die Mitwirkungsmöglichkeiten der Hauptversammlung bei den Vorstandsvergütungen stärken. Auch das lehnt die SPD ab.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß MdB