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Frage von Adelbert R. •

Frage an Peter Weiß von Adelbert R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Weiß,
der Bundestag hat nun die Kindergelderhöhung beschlossen von 154 auf 164€(1-2.Kind) ab dem 3.Kind auf 170€. Der Kinderfreibetrag wurde auf 6.000€ p.a. erhöht. Ist es richtig, dass hier ein Spitzenverdiener durch die Steuerkomponente des KiFB mit € 3.000,--/Kind subventioniert wird.
Andere die dieses Steuerprivileg nicht in Anspruch nehmen können erhalten zwischen 1.968€ und 2.040€ . Verstößt dies nicht gegen Art 3GGi.v.m. der Rechtsprechung des BVerfG in Karlsruhe vom 08.12.08 zur Pendlerpauschale). Die Förderung der Spitzenverdiener hat hiermit noch nicht den Spitzenwert erreicht. Jetzt kann der Steuerpflichtige noch Schulgeld für staatl. anerkannten Privatschulen (auch Internat) bis zu 5.000€/Kind absetzen. Dies bedeutet konkret eine Steuersubventionierung in der Spitze von weiteren 2.500€/Kind und Jahr.
Welcher Normalverdiener kann seine Kinder schon auf eine Privatschule schicken?
Das ist immer noch nicht ausreichend. Kinderbetreuungskosten können ebenfalls noch zusätzlich abgesetzt werden bis zu 4.000€.
Dies ergibt in der Spitze wieder einen Steuersubventionsanteil von 2.000 €. Insgesamt werden. Spitzenverdiener werden mit 7.500€/Kind und Jahr von der Allgemeinheit Steuersubventioniert.
Die Familienministerin freut dies sehr.
Welcher normale Familienvater oder Mutter bezahlt überhaupt so viel Einkommensteuer i.H.v. 7.500€?
Ist dem Staat, und vor allem Ihrer Partei sowie Ihnen persönlich nicht jedes Kind gleich viel wert?
Warum werden diese Beträge nicht auf den Grundfreibetrag hinzuaddiert? Dann wäre wirklich teilweise jedes Kind gleichwertig, da sich die Freibeträge mit 15% auswirken werden. Was werden Sie persönlich hierzu unternehmen , um diese Ungerechtigkeit rückgängig zu machen.? Stimmt es , dass Hartz IV Empfänger keine
merkliche Kindergelderhöhung erhalten, da diese 1:1 auf die Regelleistung angerechnet wird?

Mit freundlichen Grüßen
Adelbert Ringwald
Dipl.Betriebswirt BA Steuern

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