Frage an Peter Weiß von Karlheinz L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Weiß!
Was passiert mit dem vom Gesetzgeber zur Entlastung der Lohnnebenkosten vorgegebene, bundesweit einheitliche Sonderbeitrag zur GKV von 0,9%, der nur vom Arbeitnehmer - und nicht anteilig auch vom Arbeitgeber - zu tragen ist, - nach der Einführung des bundeseinheitlichen Beitragsatzes.
Wird der zu den erwartenden 15,5 Prozent dazugerechnet, sodass dann ein Beitragssatz von 16,4 Prozent zu bezahlen ist, oder entfällt dieser Zusatzbeitrag?
Wenn diese 0.9 Prozent weiter zu bezahlen sind, warum wird dieser besondere Obulus in der derzeitigen Diskussion nicht angesprochen?
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Löffel
Sehr geehrter Herr Löffel,
bisher ist geplant, dass der paritätisch finanzierte Beitragssatz 14,6 Prozent betragen soll, zuzüglich 0,9 Beitragssatzpunkten, die wie bisher von den Mitgliedern alleine zu tragen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB