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Frage von Sigrid K. •

Frage an Peter Weiß von Sigrid K. bezüglich Soziale Sicherung

Wann wollen Sie endlich etwas für die Kleinrentnerinnen tun ?
Warten Sie ab bis sich das Problem von allein löst?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kulbatzki,

Sie spielen an auf die zahlreichen Frauen in den alten Bundesländern, die nur sehr geringe Renten beziehen. Diese Frauen haben nur sehr kurz oder in geringem Umfang sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Das heißt, sie haben auch nur wenig in die Rentenkasse eingezahlt, obwohl sie ja in den meisten Fällen durch ihre häusliche Arbeit einen großen Beitrag für das Solidarsystem Gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben. Sie haben nämlich Kinder groß gezogen und haben dafür auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichtet.

Mit der Reform unter Norbert Blüm wurde daher die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in das deutsche Rentenrecht eingeführt. Für Geburten ab 1.1.1992 werden der oder dem Erziehenden die ersten 3 Jahre nach der Geburt des Kindes als Erziehungszeit angerechnet, für Geburten vor dem 1.1.92 ein Jahr. Damit sind jeweils die ersten 36 beziehungsweise 12 Kalendermonate nach dem Geburtsmonat als Pflichtbeitrag belegt. Bei Mehrlingsgeburten wird die Zeit doppelt oder auch 3-fach (oder mehr) berücksichtigt. Für die Kindererziehungszeit wird unterstellt, dass ein durchschnittlicher Verdienst erzielt wurde. Der Bund gewährt der Rentenversicherung zur Finanzierung der Kindererziehungszeiten einen Zuschuss aus Steuermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB