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Frage von Johannes K. •

Frage an Peter Weiß von Johannes K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weiß,

"Hartz IV" bricht internationales Völkerrecht. In Artikel 13 der Europäischen Sozialcharta (ESC) vom 18.10.1961 (BGBl 1964 II, S. 1262) ist lediglich von einem Recht auf Fürsorge die Rede, jedoch nicht von einem irgendwie gearteten "Fordern", wie z. B. mittels Sanktionierungen durch zu allem Überfluss verfassungswidrige ARGEn (BverfG, Urteil vom 20.12.2007, - 2 BvR 2433/04 -).

Die ESC wurde infolge der Ratifizierung am 27.01.1965 durch die Bundesrepublik Deutschland in den Rang eines Bundesgesetzes erhoben, wie auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) vom 19.12.1966 (BGBl 1973 II, S. 1570). Zur Einbindung internationalen Völkerrechts in das innerstaatliche Rechtssystem über Art. 59 Abs. 2 GG vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2004, - 2 BvR 1481/04 -.

Hier ist speziell Art. 11 IPwskR zu beachten! Somit besteht Normenkollision zw. Art. 13 ESC und Art. 11 IPwskR <-> § 9 SGB I i.V.m. § 2 SGB II.

Internationales Völkerrecht - hier konkret: Menschenrecht - ist nach h.M. nicht derogierbar. So kann das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) weder als Spezialgesetz der ESC noch des IPwskR angesehen werden, da hier die Kollisionsregel "lex specialis derogat legi generali" nicht greift - ansonsten würde verbindliches internationales Völkerrecht ausgehebelt. Ebenso wenig gilt "lex posterior derogat legi priori".

Es folgt denknotwendig, dass die BRD seit mehreren Jahrzehnten, mindestens beginnend mit der Ära Kohl, systematischen Völkerrechtsbruch begeht, zumal Mindestlohn, Recht auf Arbeit, Recht auf Wohlstand, kostenlose Bildung nicht realisiert wurden.

Herr Weiß, was werden Sie in Zukunft unternehmen, bevor ich den Europarat, UN-Organe und, als Hilfeersuchen im Völkerrecht durchaus gestattet, diplomatische Vertretungen anderer Nationen mit ausführlichen Berichten über die Lage in Deutschland versorge?

Mit besten Empfehlungen
J. Könen

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Sehr geehrter Herr Könen,

ich verweise auf meine Antwort an Herrn Jetter.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB