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Frage von Michael U. •

Frage an Peter Weiß von Michael U. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weiss,

ich habe eine Frage zur Doppelverbeitragung der Direktversichungen.
Ich habe meine Direktversicherung zu 100% aus eigenen Beiträgen aus meinem Nettoeinkommen finanziert. D.h. Steuern und Sozialabgaben habe ich in der Sparphase geleistet. Nach Meinem Verständnis handelt es sich bei dem angesammelten Kapitalstock in der Lebensversicherung um mein Eigentum. Eine Verzinsung hat, auf Grund der Null-Zins Politik der EZB, ja kaum noch stattgefunden. Darf der Staat auf mein Eigentum, die Kapitallebensversicherung, erneut mit 19% Krankenkassenbeiträgen zugreifen, und wenn ja, warum? Bitte keine Begründung, die da lautet, die Karlsruher Richter sagen das wäre rechtens. Gibt es in Deutschland einen Art. 14 GG oder nicht mehr?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr U.,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Nachricht vom 22. Oktober 2019 an mich gewandt haben.
Wie Sie in Ihrem Schreiben richtig wiedergeben, sind Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V seit 2004 beitragspflichtig. Lassen Sie mich zunächst deutlich aussprechen, dass ich den Unmut der Betroffenen über diese Regelung gut nachvollziehen kann und deswegen an einer Lösung interessiert bin: Es darf nicht sein, dass Beitragszahler in der Rente zu hoch belastet werden - und wir dies gerade auch in den Fällen berücksichtigen müssen, in dem durch eine private oder betriebliche Altersvorsorge darüber hinaus gezielte Vorkehrungen für eine gute Rente getroffen wurden.
Wie Sie der Presseberichterstattung entnehmen konnten, hat die Christlich Demokratische Union auf ihrem Bundesparteitag in Hamburg einen entsprechenden Antrag beschlossen. Wir befassen uns in diesen Wochen in intensiven Gesprächen mit der Frage, ob und wie wir gegebenenfalls Veränderungen vornehmen können. Sicherlich haben Sie der Presse entnommen, dass Bundesgesundheitsminister Spahn MdB mittlerweile einen Vorschlag vorgelegt hat. Bislang ist keine Einigung darüber erfolgt, wie die beträchtlichen Mindereinnahmen für die Solidargemeinschaft der Versicherten aufgefangen werden können. Ich selbst hatte hierzu bereits im November gemeinsam mit meinem Kollegen, dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr. Georg Nüßlein MdB, den Bundesfinanzminister angeschrieben und auf die Notwendigkeit von Steuermitteln zur Gegenfinanzierung hingewiesen.
Ein seriöser Vorschlag für eine Gegenfinanzierung bleibt die zwingende Voraussetzung dafür, dass wir eine Änderung vornehmen können: Schließlich, das wissen Sie, nimmt die GKV jährlich rund 5,8 Mrd. Euro aus der Verbeitragung von Versorgungsbezügen der versicherungspflichtigen Mitglieder ein. Der größte Teil hiervon geht auf Beiträge für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge zurück. Eine komplette Rückabwicklung des GMG würde rund 40 Mrd. Euro kosten und hätte jährliche GKV Mindereinnahmen von knapp drei Mrd. Euro im Jahr zur Folge. Diese Einnahmeausfälle wären durch andere Versicherte - und zwar auch von jenen mit gegebenenfalls geringeren Einnahmen - mit auszugleichen oder durch das Absenken des Leistungsvolumens zu kompensieren. Beides würde wiederum zu Belastungen anderer Versicherter führen. Auch hier bedeutet das, dass damit zwangsläufig auch die künftigen Generationen zusätzlich belastet würden - sie müssten nämlich diese Einnahmeausfälle tragen. Eine Halbierung der Beiträge auf Betriebsrenten würde daher für die Versichertengemeinschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung jährlich allein rund 2,9 Mrd. Euro weniger Einnahmen bedeuten. Diese Mindereinnahmen hätten dann alle Versicherten zu verkraften, die dann entsprechende Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen zu tragen hätten. Das möchte ich - gerade auch mit Blick auf Versicherte mit niedrigem Einkommen - nicht. Deswegen haben wir gegenüber dem Bundesfinanzminister deutlich gemacht, dass die Einnahmeausfälle aus Steuermitteln ausgeglichen werden müssten.
Erlauben Sie mir, dass ich noch einmal darauf hinweise, dass das Bundesverfassungsgericht die Anordnung des vollen allgemeinen Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge übrigens als verfassungsgemäß bestätigt und festgehalten, dass die Maßnahme zur Deckung einer zunehmenden Finanzierungslücke erforderlich und für die betroffenen Rentner zumutbar war (grundlegend siehe BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 BvR 2137/06).
Wenn wir nun über Änderungen und Gerechtigkeit diskutieren, müssen wir neben der nötigen Entlastung der Beitragszahler im Rentenalter auch die Frage der Generationengerechtigkeit gegenüber den jüngeren Beitragszahlern in den Blick nehmen: So steigt der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig an - mit einem entsprechenden Anstieg an Leistungen der Krankenversicherten. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. Momentan tragen Rentner selbst nur noch rund 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird. Aus diesem Grund müssen wir die Gespräche darüber, wie eine Änderung so ausgestaltet werden könnte, dass die Belastungen für alle Betroffenen in der Versichertengemeinschaft verträglich ausgestaltet werden können, nun in aller Ruhe führen, um seriöse Lösungsmöglichkeiten zu finden und anschließend einen schlüssigen Vorschlag vorzulegen. Es ist vereinbart worden, dass über die Sommerpause Bundesminister Hubertus Heil MdB und Bundesminister Jens Spahn MdB mit Vertretern der Fraktionen eine Lösung finden. Diese Gespräche dauern weiter an. Klar ist für uns: Ziel ist es, die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge wieder zu erhöhen. Sollte daher nicht sehr schnell eine Einigung erzielt werden, werden wir in Kürze einen eigenen Vorschlag vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Weiß