Frage an Peter Weiß von Thomas R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Weiß!
Nach dem Grundgesetz sind die Abgeordneten des deutschen Bundestages frei in ihren Entscheidungen und nur ihrem Gewissen verpflichtet. Herr Weiß, Sie haben also nach Ihrem Gewissen entschieden? Aber um eine Entscheidung zu treffen, muss man die mehr als 600-seitige Gesetzesvorlage kennen und verstehen. Nach Presseinformationen gingen den Abgeordneten um 20.00 Uhr am Tage vor der Abstimmung mehr als 80 Änderungsanträge zu, die bis zur Abstimmung um 9.00 Uhr des Folgetages durchzuarbeiten waren. Ehrliche SPD-Abgeordnete haben öffentlich zugegeben, den Gesetzesentwurf nicht gelesen und doch dafür gestimmt zu haben. Herr Weiß, ich frage Sie, haben Sie den Gesetzesentwurf und die Änderungsanträge gelesen? Bitte verweisen Sie nicht auf Ihre Bürgersprechstunde oder eine Ausrede. Es geht doch nur um ja oder nein, dafür braucht es keine Bürgersprechstunde! Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ihr
T. Rossbach
Sehr geehrter Herr Rossbach,
die Änderungsanträge zur Gesundheitsreform wurden über mehrere Wochen in den Koalitionsfraktionen erarbeitet. Bei einigen Anträgen war ich selbst sehr engagiert. In den Fraktionsssitzungen am Dienstag vor der Abstimmung wurden die Änderungsanträge erläutert. Jeder konnte dann seine Fragen stellen. Wer behauptet, er sei nicht informiert gewesen, hat offensichtlich die Chance zur Information nicht richtig genutzt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB