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Frage von Elke B. •

Frage an Peter Weiß von Elke B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weiß,

erfreut habe ich gelesen, dass auch im nächsten Jahr die Renten wieder um ca. 3 % steigen sollen. Es gibt jedoch ein kleines Problem. 3% sind bei 600 Euro nur 18 Euro, bei 1500 Euro jedoch 45 Euro. So werden immer mehr Rentner in die Grundsicherung getrieben. Der Unterschied zwischen Arm und Reich steigt weiter. Oder gibt es, in der Öffentlichkeit unbekannt, eine Untergrenze? Wenn nicht, warum nicht? Wenn soziale Gerechtigkeit politisch gewollt ist, lassen sich Wege finden und Gesetze ändern! Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
E. B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Rente, die von der gesetzlichen Rentenversicherung ausbezahlt wird, ist - wie es bei Versicherungen üblich ist - eine beitragsbezogene Leistung. Wer länger als andere Beiträge einzahlt oder höhere Beiträge einzahlt, der wird später in der Regel auch eine höhere Rente erhalten.

Die Rente ist zudem grundsätzlich dynamisch. Die Rentner nehmen damit an der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland teil. Diese Dynamik bezieht sich aber jeweils auf die selbst erwirtschaftete Leistung. Die jährlichen Rentenanpassungen erfolgen also nicht als eine pauschale Summe, sondern mit ihr werden die bestehenden Renten prozentual angepasst.

So stiegen die Renten in den alten Bundesländern zum 1. Juli 2018 um 3,22 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,37 Prozent.

Grundsicherungsleistungen kann man beziehen, wenn (oder soweit) das eigene Einkommen und Vermögen des Berechtigten oder seines Ehegatten nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten Die Grundsicherung ist entgegen einer verbreiteten Meinung keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Form einer Grundrente, sondern eine am persönlichen Bedarf orientierte Leistung.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß MdB