Frage an Peter Weiß von Kerstin L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Weiß,
als Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales bin ich auf Ihre Reaktion gespannt. Als es in der Vergangenheit um die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente ging, wurde eine Einbeziehung von den Bestandsrentnern vehement abgelehnt.
"Es sei zu teuer. Stichtagsregelungen hat es schon immer gegeben. Ein Recht auf Gleichbehandlung sei auch von den Gerichten abgelehnt worden, da sonst Gesetzesänderungen unterbleiben würden. Man kann aber verstehen, dass die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente darüber enttäuscht sind."
So in etwas lauten die Standardantworten von unseren Politikern dazu.
Jetzt lese ich auf der Internetseite vom Bundesrat für die Sitzung am 19.10.2018, dass der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Einbeziehung von Bestandsrentnern empfiehlt (Drucksache 425/1/18).
Ich mache mir keine großen Hoffnungen, dass die Politik über Ihren Schatten springt und sich eingesteht, dass es uns Bestandsrentnern nicht besser geht, als Neurentnern. Somit alles unverändert bleibt.
Mich würde aber interessieren, woher der Sinneswandel kommt?
Mit freundlichen Grüßen
K. L.
Sehr geehrte Frau Lembke,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Beschluss des Bundesrates zum Thema Erwerbsminderungsrente.
Da es sich um einen Beschluss des Bundesrates und nicht des Bundestages handelt, kann ich Ihnen hier leider keine Informationen über die Beratungen und Hintergründe geben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB