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Frage von Bernd S. •

Frage an Peter Weiß von Bernd S. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Weiß,

der Presse ist zu entnehmen, dass ein weiteres Mal die "Mütterrente" angehoben wird.

Ist es auch diesmal so, dass die bedürftigsten der Mütter, also diejenigen die auf ergänzende Grundsicherung angewiesen sind, auf die Erhöhung verzichten müssen, indem die Mehreinnahme mit der Grundsicherung verrechnet wird? Und wenn ja, gibt es Erkenntnisse darüber in welchem Maße die Rentenkasse zu Gunsten der Sozialhilfe belastet wird?

MfG

B. S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst ist klarzustellen, dass es eine Mütterrente als eigenständige Rentenleistung, wie es manchmal in den Meiden dargestellt wird, nicht gibt. Vielmehr geht es darum, dass die ersten Lebensjahre eines Kindes als Beitragszeit (analog einer versicherungspflichtigen Beschäftigung) im Rentenversicherungskonto berücksichtigt werden. Angerechnet werden diese Zeiten der Person, die das Kind in dieser Zeit überwiegend erzogen hat.

Grundsicherungsleistungen werden ergänzend gezahlt, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn sich durch die Anrechnung weiterer Versicherungszeiten z.B. durch die Anerkennung weiterer Erziehungszeiten eine höhere Rente ergibt, kann das Auswirkungen auf die Höhe der Grundsicherung haben.

Wie oben erläutert, stellt das Gesetz die Erziehungsleistung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gleich. Auch die Anrechnung weiterer Beschäftigungszeiten im Versicherungskonto würde ggf. Auswirkungen auf den Grundsicherungsanspruch haben. Es gibt eine Gleichstellung aber keine Besserstellung einer Erziehungszeit gegenüber einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.

Da es sich bei der Mütterrente wie erwähnt nicht um eine eigenständige Leistung handelt, liegen mir auch keine Zahlen vor, in wie vielen Fällen es durch die Erhöhung der Rentenzahlung zur Neuberechnung von Grundsicherungsleistungen kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß MdB