Frage an Peter Weiß von Christa S. bezüglich Soziale Sicherung
EM-Leistungsverbesserungsgesetz Lobbypolitik
Sehr geehrter Herr Weiß,
die Zurechnungszeiten werden danach ab dem Jahr 2018 schrittweise bis zum 65. Lebensjahr verlängert. Dadurch erhöht sich die monatliche Rente in der Endphase, um etwa 50 Euro durchschnittlich. Wohlgemerkt - am Ende der Ausweitung der Zurechnungszeit. Die schrittweise Anhebung der Zurechnungszeit führt beispielsweise für alle Neufälle in 2018 zu einer um 4,50 Euro höheren Rente. Pro Monat versteht sich. Aber auch hier gilt: Nur für die Rentner, die ab 2018 in das System kommen. Die anderen bekommen noch nicht einmal diesen überschaubaren Betrag zusätzlich.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Absicherung von erwerbsgeminderten Menschen zu verbessern. Insbesondere die Abschaffung der Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten.
Diese Änderungen sollen nach Möglichkeit in das EM-Leistungsverbesserungsgesetz mit einfließen.
Die Bundesregierung lehnt die Abschaffung der Abschläge für die Erwerbsminderungsrentner ab, mit dieser Begründung:
Sie befürchtet Ausweichreaktionen!!
„Wer wegen Krankheit oder Behinderung seine Arbeit nicht mehr ausüben kann, hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns und darf deshalb nicht mit denselben Abschlägen belegt werden“
Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wie auch Marlene Schubert vom Zentralverband des Deutschen Handwerks sprachen sich gegen die Abschaffung der Abschläge aus, um keine Anreize zu schaffen.
Weitere geladene Sachverständige wie Prof. Dr. Welti, Prof. Dr. Eckart Bomsdorf,, Prof. Dr. Sell, Prof. Dr. Bäcker, Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer,Deutscher Caritasverband e.V., VdK Deutschland, Sozialverband Deutschland usw. sind für die Abschaffung der Rentenabschläge.
Sieger: Wirtschaft
Ist das die Lobbypolitik der CDU?
Freundliche Grüße
Schmidt
Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage im Nachgang zur Anhörung zum EM- Leistungsverbesserungsgesetzt.
Zuerst einmal möchte ich festhalten, dass es bereits das zweite Mal in dieser Legislaturperiode ist, dass sich der Deutsche Bundestag für Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente entscheidet.
Hinsichtlich Ihrer konkreten Frage nach der Abschaffung der Abschläge haben wir die Anhörung genutzt und bei den Experten nachgefragt. Das Ergebnis war, dass man nicht beides - Zurechnungszeiten und Abschläge - ändern kann. Also entweder verbessert man durch weitere Zurechnungszeiten oder es erfolgen Änderungen bei den Abschlägen. Aber eben nicht beides zusammen.
Bereits mit dem Rentenpaket 2014 haben wir die Zurechnungszeiten angepasst und die Zurechnungszeit, also die Zeit bis zu der jemand ohne das erwerbsmindernde Ereignis gearbeitet hätte, um zwei Jahre von 60 auf 62 Jahre angehoben. Erwerbsgeminderte wurden so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten.
Außerdem haben wir die Voraussetzungen für die Ermittlung der Höhe der Erwerbsminderungsrente verbessert. Anstelle des Durchschnittsverdiensts während des gesamten Erwerbslebens bis zum Eintritt der Erwerbsminderung wird seit dem 01. Juli 2014 geprüft, ob gegebenenfalls die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung diese Bewertung negativ beeinflussen, weil in dieser Zeit Einkommenseinbußen zu verzeichnen waren. Ist dies der Fall, fallen diese Jahre aus der Berechnung heraus.
Mit dem EM- Leistungsverbesserungsgesetz heben wir die Zurechnungszeit nun noch einmal an. Zusätzlich noch die Abschläge zu ändern kommt deshalb nicht in Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB