Frage an Peter Weiß von Claudia S. bezüglich Verkehr
Hallo,
ich möchte mal wissen, warum kein Gesetz erlassen wird, dass Wohnmobilbesitzer, auch sorge dafür tragen müssen, ihr Wohnmobil so zu parken, dass es niemanden im Weg ist. Es ist Platz und sichtmäßig, kein Unterschied, zu einen Wohnanhänger! Seit Jahren parkt unser Nachbar es direkt an seinem Grundstück, dies ist im Jahr so ca. 9-10 Monate nur abgestellt ist. Wir handeln schön nach §242 Treu und Glauben, halten uns auch an §905-924 nachbarliche Duldungsplicht
Er könnte das Wohnmobil auf sein Grundstück stellen, sowie an eine andere Stelle in der Straße, wo es niemanden stören würde.
Aber er darf es ja laut Gesetz! Der Gemeinde sind durch das nicht bestehende Gesetz die Hände gebunden. Das Ganze grenzt schon an §226 Schikaneverbot Der Nachbar lacht uns aus, was wollt ihr den machen, wir dürfens ja. Wir bauten noch zwei Stellplätze auf unser Grundstück, die wir auch nur mit Umständen nutzen können Kostet ja nichts, auch keine gesplittenten Abwassermehrkosten.
Die Gemeinde ja drüber weg schaut, über das Gesetz StVO § 12 (3) Das Parken ist unzulässig , 5. vor abgesenkten Bordsteinabsenkungen, da es ja immer mehr abgesenkte Bordsteine in den Gemeinden gibt.
Wir reden hier nicht über parken im normalen Bereich! Ein Fahrzeug (dass normale Maße hat), dass von Zeit zur Zeit benutzt wird, oder mal 2 Wochen steht. Sondern von einer Monatelangen dauerhaften Fahrbahnverengung (somit Ausfahrtseinschränkungen, rangieren) und Sichteinschränkung ihrer Ausfahrt, für die Nachbarn neben ihm.
Ich finde das vorhandene Gesetz nicht o.k. wenigstens eine Einschränkung sollte erteilt werden, dass es nur an Stellen, an den es niemanden behindert geparkt werden darf. Und das ist nicht zuviel verlangt, nach Treu und Glauben