Frage an Peter Weiß von Irina B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Weiß,
wir wenden uns an Sie, weil wir im Moment nicht weiter wissen und auf Ihre Unterstützung hoffen.
Es geht um das Betreuungsgeld für unsere Tochter Sofia.
Wir wollten für sie das Betreuungsgeld beantreagen, weil sie keinen Kita-Platz hat und Zuhause betreut werden soll. Nach einem Telefonat mit der L-Bank haben wir erfahren, dass uns das Betreuungsgeld nicht zusteht, weil es erst für Kinder gilt, die ab dem 01.08.2012 geboren sind. Wie Sie sich vorstellen können, sind wir sehr verärgert, dass es so eine Regelung gibt und nicht alle Kinder von 1 bis 3 Jahren, die keinen Kita-Platz haben, dieses Betreuungsgeld erhalten.
Wir haben keinen Kita-Platz und sollen das Betreuungsgeld auch nicht erhalten. Warum soll unser Kind, das 15 Tage vorher geboren wurde, diese Unterstützung vom Staat nicht erhalten? Für uns grenzt dies an Diskriminierung!
Wir denken, dass bestimmt andere Eltern in der gleichen Situation, sich auch sehr ärgern. Liegen Ihnen solche Infos, Beschwerden anderer Eltern vor?
Können und würden Sie uns in diesem Fall unterstützen?
Wir danken Ihnen vorab für Ihre Aufmerksamkeit und Antwort.
Viele Grüße
Familie Braun
Sehr geehrter Frau Braun,
vielen Dank für Ihre Anfrage per mail zum Betreuungsgeld.
Das Betreuungsgeld stellt eine neue Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für Eltern mit Kindern im Alter von einem und zwei Jahren dar, die ihre vielfältigen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben in der Familie oder im privaten Umfeld erfüllen. Die Eltern sollen damit die Wahl zwischen einem Kita-Platz, der staatlich mit rund 1.000 Euro im Monat bezuschusst wird, oder dem Betreuungsgeld als Barleistung haben, wenn sie die Kinderbetreuung anders organisieren wollen. Das Betreuungsgeld soll die verbliebene Lücke im Angebot staatlicher Förder- und Betreuungsangebote für Kinder bis zum dritten Lebensjahr schließen.
Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder Kindertagespflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen. Außerdem müssen die Elterngeldmonate verbraucht sein.
Das Betreuungsgeld steht grundsätzlich für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr zur Verfügung. Die Stichtagsregelung, die einen Geburtstermin des Kindes nach dem 31. Juli 2012 zur Voraussetzung macht, führt dazu, dass das Betreuungsgeld zum Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. August 2013 noch nicht für alle Kinder im zweiten Lebensjahr und nicht für Kinder im dritten Lebensjahr bereit steht. Der Kreis der Kinder, die diese Anspruchsvoraussetzung erfüllt, erweitert sich aber in den Folgemonaten nach und nach.
Die Einführung von Gesetzen bzw. die Anwendung neuer Regelungen muss in der Regel immer zu einem konkreten Stichtag erfolgen. Gerade bei den Familienleistungen sind die Stichtage meist an das Geburtsdatum des Kindes gebunden, das heißt, das Gesetz gilt erst für Geburten von dem festgelegten Stichtag an. Diese Vorgehensweise ist üblich, dient der Verwaltungspraktikabilität und ist auch verfassungsrechtlich abgesichert.
So wurde zum Beispiel der Stichtag für das Elterngeld, das 2007 von der unionsgeführten Bundesregierung ebenfalls als neue Familienleistung eingeführt worden ist und der auch für Ihre Tochter diesmal im positiven Sinne gilt, bereits gerichtlich überprüft. In der Urteilsbegründung heißt es, dass es konsequent sei, wenn für einen Rechtsfall das Recht angewendet wird, das zu einem bestimmten Zeitpunkt gilt. In diesem Falle war auf den Zeitpunkt der Geburt abzustellen.
Es tut mir leid, wenn ich Ihnen hier keine andere Mitteilung machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB