Frage an Peter Weiß von Helmut O. bezüglich Soziale Sicherung
Betreff : Falsche Anrechnung der Unfall - mit der gesetzlichen Rente
Sehr geehrter Herr Peter Weiß ,
ist Ihnen bewusst , dass die Verrechnung der Unfall – mit der gesetzlichen Rente ( Altersrente ) falsch angewandt wird ?
Diese Verrechnung beider Renten wird im § 93 SGB VI geregelt .
Anders ausgedrückt : Der § 93 SGB VI ist hier nicht Gegenstand dieser Ausführung , sondern die Logik und Richtigkeit des im Gesetz fixierten Modus .
Die Darlegungen im § 93 SGB VI sind sehr komplex und bedürfen einer ausführlichen Erklärung , was aber sehr sehr viele Zeichen erfordert . Die nötige Menge der Zeichen stehen hier nicht zur Verfügung und sind deshalb in einem externen Schreiben unter http://www.rentenberechnung-info.de zusammen gefasst .
Wissen Sie Peter Weiß , wie viel Unfallgeschädigte in der BRD leben ?
Es sind circa 8% der erwerbstätigen Arbeiter , die von Ihnen eine gerechte und soziale Politik erwarten .
Ist Ihnen bewusst , aus welcher Zeit der § 93 SGB VI stammt ?
Das Gesetz stammt noch aus der Bismarckzeit 1889 , also zu einer Zeit , als das Soziale laufen lernte .
Aber alle diese Fragen sind nicht Gegenstand dieser Ausführung , sondern diese eine Frage : Wissen Sie Herr Peter Weiß , dass die beiden Renten falsch miteinander verrechnet werden ???
Wir können Sie nur darum bitten , sich dieser Sache anzunehmen . Es drängt in der Zeit , die Wahlen stehen vor der Tür und das Thema sollte bis dahin erledigt sein .
Halt , da fällt mir noch eine Frage ein . Was muss ich machen , damit ich mit
Ihnen , den Abgeordneten , kommunizieren kann in Schrift und/ oder telefonisch und nicht immer wieder von Ihrem Büro abgewiesen werde ??? Die Angelegenheit ist zu wichtig , um nicht mit meinem Volksvertreter persönlich zu reden .
Mit freundlichen Grüssen
Helmut Oster
Sehr geehrter Herr Oster,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage per mail, die ich nun über abgeordnetenwatch erhalten habe. Ich bin etwas erstaunt, dass Sie schreiben, dass Sie von meinem Büro abgewiesen wurden. In den letzten Jahren haben Sie mit meiner Mitarbeiterin zahlreiche, oft sehr lange Telefonate geführt, um Ihre persönliche Situation und Möglichkeiten, wie wir Ihnen helfen können, zu besprechen. Ich habe für Sie die verschiedenen Stellen angeschrieben und auch mit der Deutschen Rentenversicherung und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mehrfach zu Ihrem Fall gesprochen. Sie haben zahlreiche mails und Schreiben von mir erhalten. Auch haben wir Ihnen mehrfach angeboten, zu mir in die Bürgersprechstunde nach Emmendingen oder Lahr zu kommen, was allerdings mit Ihrem Wohnsitz in Gran Canaria praktisch schwierig war. Es ist sehr schade, dass Sie dies nun für die Öffentlichkeit anders darstellen. Inhaltlich kann ich Ihnen leider nun nichts anderes mitteilen, als bereits in den Schreiben aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das ich nun nicht noch einmal darstellen möchte. Da Ihre persönliche Situation zur Verrechnung zwischen Unfallrente und Altersrente ja durch den sehr frühen Unfall noch in der Ausbildung und Ihren späteren Lebensweg eher die Ausnahme ist, hatte ich mich - wie Sie ja wissen - gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales dafür eingesetzt, dass eine Günstigkeitsberechnung angestellt wird. Dies ist nun leider nicht aufgegriffen worden. Sollten Sie gerne persönlich mit mir sprechen wollen, kann ich Ihnen nur noch einmal anbieten, in meine Bürgersprechstunde zu kommen oder auch in Berlin einen Termin zu vereinbaren. Das hängt allerdings davon ab, ob und wann Sie von Gran Canaria aus einmal in Deutschland sind.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB