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Frage von Hermann A. •

Frage an Peter Weiß von Hermann A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Weiß,

in Anlehnung an div. Abstimmungen über EFSF und ESM schrieben Sie u. a. am 01.11.2011 "... Sie fragen nach Auswirkungen auf deutsche Sparer, Anleger und die Altersvorsorge. Wenn wir keinen Rettungsschirm schaffen würden, dann wären die Auswirkungen für Sparer, Anleger und die kapitalgedeckelten Altersvorsorgesysteme katastrophal. Deswegen ist ein Schutz nur mit Rettungsschirm möglich. Alles andere wäre höchst fatal. ..."

Wie verhält sich dies mit der Änderung des VAG im dt. Bundestag vom 08.11.2012? Die Änderung soll zum 21.12.2012 in Kraft treten. Wenn es Herr Gauck unterschreiben sollte - bei dessen ich mir sicher bin, das er es tun wird.

siehe u. a.:
- http://www.captain-huk.de/allgemein/der-gdv-zieht-blank-und-offenbart-die-wahren-absichten-der-versicherungswirtschaft-bezuglich-der-gesetzesanderung-zu-den-bewertungsreserven-bei-der-kapitallebensversicherung/ (weitere Berichte im Artikel per Link vorhanden)
- http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711395.pdf

Wie wird sich dies auf evtl. Altersvorsorgungen der Bürger auswirken? Wie wird sich dies auch auf evtl. Finanzierungen auswirken, bei denen eine KLV als Sicherheit hinterlegt wurde? Sehen Sie dies eher positiv oder eher negativ für die betroffenen Menschen an?

Welche Einschränkungen gibt es für die Versicherer für die Rückbehalte der Bewertungsreserven? Gibt es hierzu verbindliche Anforderungen, wie diese verwendet werden müssen oder können diese nach belieben verteilt werden?

Waren Sie am 08.11.12 bei der Abstimmung persönlich anwesend bzw. werden Sie es am 14.12.12 sein? Wie wollen Sie abstimmen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Allgaier

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Allgaier,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Staatsschuldenkrise in Europa hält uns seit nunmehr fast drei Jahren in Atem. Was Anfang 2010 noch wie ein spezifisches Problem des griechischen Staatshaushalts und der griechischen Wettbewerbsfähigkeit aussah, führte zu Instabilitäten an den Märkten. Wir müssen uns aber immer wieder vergegenwärtigen: Die Überwindung der Krise verbunden mit neuen Mechanismen zur Vermeidung künftiger Krisen ist ein langer und durchaus steiniger Weg. Aber nur dieser wird am Ende zum Erfolg führen, ein Erfolg nicht nur für uns und unsere Bürger, sondern für Europa insgesamt und für unsere gemeinschaftliche stabile Währung.

Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung kommt gerade erst wieder zu dem Schluss: Der Euro ist wichtig für Deutschland. Und er sichert Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung. Eine Alternative wie die Rückkehr zur D-Mark hätte laut Untersuchung fatale Folgen. Vielmehr profitiert der europäische Wirtschaftsmotor von der Gemeinschaftswährung maßgeblich. Die Mitgliedschaft Deutschlands in der Eurozone reduziert die Kosten des internationalen Handels und schützt vor starken Wechselkursschwankungen. Auch dann, wenn Berlin Geld der Krisenländer zurückfordert und dies mit Abschreibungen einhergeht, profitieren die Deutschen vom Euro. Ein Europa ohne den Euro würde auch politisch auseinander fallen, hätte im internationalen Wettbewerb das Nachsehen und würde das friedliche Miteinander gefährden.

Mit der 10. Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), die Sie ansprechen, wird die Solvency II-Richtlinie, mit der das europäische Versicherungsrecht reformiert wird, in deutsches Recht umgesetzt. Einige Regelungen, die die 10. Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) enthält wurden aus der 10. VAG-Novelle herausgelöst und an das SEPA-Begleitgesetz angehängt:

Unisex-Tarife: Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 1. März 2011 entschieden, dass ab dem 21. Dezember 2012 bei Versicherungsprämien und Versicherungsleistungen ausnahmslos nicht mehr zwischen Männern und Frauen differenziert werden darf. Dies macht eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) spätestens zum 21. Dezember 2012 erforderlich.

Risikotragfähigkeit der Lebensversicherung: Betreffend die Lebensversicherung sollten angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase in den Bereichen Bewertungsreserven und Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) Änderungen erfolgen.

Hinsichtlich der Anwendung der Solvency II Richtlinie auf die betriebliche Altersvorsorge wurde in Brüssel entschieden, zunächst noch weitere Erhebungen anzustellen, bevor eine Entscheidung darüber zu treffen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß MdB