Frage an Peter Weiß von Hermann A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Weiß,
wie positionieren Sie sich zu dem bevorstehenden ACTA-Abkommen, welches momentan in Polen heftig diskutiert wird? In den deutschen Medien konnte ich bisher fast nichts vernehmen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Allgaier
Sehr geehrter Herr Allgaier,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als Abgeordneter Ihres Wahlkreises sehr gerne beantworte.
Das ACTA-Abkommen hat durch die zahlreichen Demonstrationen und Proteste in vielen Großstädten, darunter auch Freiburg einen enormen Widerstand erfahren. Ich persönlich finde es gut, dass Bürgerinnen und Bürger die politischen Vorgänge aktiv begleiten und auch friedlich ihre Meinung zum Ausdruck bringen.
Allerdings ist die Protestbewegung auch Ausdruck von einer ständig gegenwärtigen Furcht im Netz, dass die Meinungsfreiheit zensiert wird. Viele Nutzer befürchten das Ende des freien Internets durch eine Internet-Sperre per ACTA-Abkommen.
Inhaltlich ist dies m.A. zu kurz gegriffen. Nach Aussagen der EU-Kommission steht ACTA im Einklang mit geltendem EU-Recht, mithin auch mit den EU-Regeln zum Datenschutz und Privatsphäre. ACTA wird also keine EU-Gesetzgebung durch die Hintertür ändern können. Kommissar de Gucht bestätigte, dass sich für die Bürger in Europa nichts ändern werde. An dieser Aussage wird sich die Kommission bei der Umsetzung messen lassen müssen.
Auf der anderen Seite stellt Acta eben auch sicher, dass die Unterzeichnerstaaten gegen Fälschungen im Netz vorgehen können, unter denen schon heute viele Unternehmen in Deutschland leiden. Im Milliardenumfang werden gefälschte Produkte gehandelt und geistiges Eigentum verletzt. Tausende Menschen verlieren deshalb Arbeitsplätze oder warten auf Arbeitsplätze, die aus diesem Gründen nicht geschaffen werden.
Ich sehe Acta deshalb vorrangig als Instrument, das europäische Standards und Rechte schützt - nehme die Sorgen der Bürger aber sehr ernst und sehe es daher als unbedingt notwendig an, dass die Rechte des Datenschutzes und Privatsphäre jedes Users gleichermaßen geschützt bleibt.
Wie etliche andere EU-Staaten hat auch Deutschland die Ratifizierung des Abkommens ausgesetzt. Die EU-Kommission, die das Abkommen für die Mitgliedstaaten verhandelt hat, hat Acta zur Prüfung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
Ich persönlich werde mein Abstimmungsverhalten an der Prüfung des EuGH ausrichten. Nicht richtig ist der Vorwurf, Acta wird als bürokratische Hinterzimmergeburt fernab der Öffentlichkeit verabschiedet: bereits während der Verhandlungen wurde die EU-Kommission vom ebenfalls demokratisch legitimierten Europäischen Parlament kontrolliert. Darüber hinaus kann das Abkommen erst dann angewendet werden, wenn das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der EU-Staaten in öffentlichen Sitzungen grünes Licht geben.
Ich hoffe Ihnen meinen Standpunkt anschaulich dargelegt zu haben und danke Ihnen nochmal für Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Weiß