Frage an Peter Weiß von Rainer H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Weiß,
mit seinem am 03.07.2008 verkündeten Urteil (2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07) hat das Bundesverfassungsgericht folgendes festgestellt:
Zitat Bundesverfassungsgericht:
"§ 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes verletzt die Grundsätze der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl, soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann."
Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Urteil den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 30.06.2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.
In wenigen Tagen ist dieses Datum erreicht. Ich kann jedoch nicht erkennen, dass der Gesetzgeber bis zu diesem Tag eine verfassungsgemäße Regelung treffen wird, besser noch eine solche in Kraft ist.
Dazu meine Fragen an Sie:
1. welche Intiative haben Sie persönlich ergriffen, bzw. an welchen Intitativen waren Sie beteiligt. um ein verfassungskonformes Wahlrecht zu schafffen?
2. warum ist nach fast 3 Jahren immern noch kein verfassungskonformes Wahlrecht in Kraft?
3. können Sie der Aussage zustimmen, dass der Gesetzgeber mit seinem Nichthandeln das Urteil Verfassungsgericht missachtet?
Vielen Dank für Ihre Mühe und vor allem für Ihre Zeit beim Beantworten meiner Fragen.
Mit freundliche Grüßen
Rainer Heß
Sehr geehrter Herr Heß,
die Koalitionsfraktionen haben in dieser Woche ein Wahlrechtsänderungsgesetz eingebracht, mit dem dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes entsprochen wird. Leider haben die Verhandlungen diesmal sehr lange gedauert, da aus den Parteien sehr unterschiedliche Vorschläge gemacht wurden. Mit dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf ist sichergestellt, dass zur nächsten Bundestagswahl das neue Wahlrecht gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB