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Frage von Bernhard B. •

Frage an Peter Weiß von Bernhard B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Weiß

Herzlichen Glückwunsch zur Berufung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit und im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte

In der aktuellen Diskussion um die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke wird das Thema Versorgung mit Uran und Herkunft dieses Brennmaterials kaum beachtet.
Deutschland gehörte bis 1990 zu den größten Uranlieferanten der Erde. Dieser Tage können wir das 20-jähige Jubiläum vom Ende des Uranabbaus in Deutschland feiern. (Das Ende der Wismut in d er DDR). Der Betrieb wurde sofort nach der Wende eingestellt, weil der Uranabbau zu den bei uns geltenden Umweltschutzbedingungen in keinster Weise wettbewerbsfähig wäre.
Statt dessen werden nun Uranvorkommen in Entwicklungsländern wie dem Niger oder Tanzania ausgebeutet und mit Ihnen die Menschen und die Natur - dort wo sich niemand um Menschenrechte und Umweltschutz kümmert, um bei uns einen fragwürdigen Wohlstand mit Energie im Überfluss zu ermöglichen.

Vor wenigen Tagen kam im Magazin Kontraste ein aktueller Beitrag zu dem Thema, der meinen Eindruck, dass sich deutsche Politiker nicht für die Herkunft der Brennstoffe interessieren, deutlich untermauert. Vielleicht finden Sie fünf Minuten Zeit, um diesen sehr interessanten Filmausschnitt anzuschauen.

Welche Möglichkeiten sehen Sie, im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit aktiv für die Gesundheit und die Arbeitsbedingungen der Menschen einzutreten, die in den Abbaugebieten leben,
und im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte gegen die Ausbeutung der Menschen und der Umwelt in eben diesen Abbaugebieten aktiv zu werden?.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Baumann

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CDU

Sehr geehrter Herr Baumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Versorgung und Herkunft von Uran als Brennmaterial. Den kurzen Beitrag im rbb Fernsehen „Schmutziges Uran – die Kehrseite der „sauberen“ Kernenergie“ habe ich mir angesehen. Die Bilder und die Berichte von den ungeschützten Arbeitern sind sehr erschreckend.

Durch die Vorschriften zum Vergaberecht hat Deutschland die Möglichkeit bei einem öffentlichen Auftrag auf eine Vielzahl von Dingen einzuwirken, die es zulassen, nach geltendem Recht Umweltaspekte oder soziale Aspekte zu berücksichtigen, sofern dies nicht zu Marktzugangsbeschränkungen führt. Die Europäische Kommission hat dazu in einer "interpretierenden Mitteilung über das auf das Öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" vom 4. Juli 2001 hingewiesen. Darin nennt sie unter anderem auch die Auswahl der Bieter (z.B. Unzuverlässigkeit bei Nichtbeachtung der Umweltgesetze).

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009 hat der Gesetzgeber die Instrumente vervollständigt, die es jedem öffentlichen Auftraggeber ermöglichen, soziale Aspekte in Vergabeentscheidungen mit einzubeziehen. Nach § 97 Abs. 4 S. 2 GWB können Auftraggeber für die Auftragsausführung zusätzliche soziale Anforderungen an den Auftragnehmer zu stellen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen. Mit dieser Neuregelung sollen nach Maßgabe der konkreten Gegebenheiten und Bedürfnisse soziale Kriterien bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden können.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben zusammen mit dem Deutschen Städtetag einen Leitfaden veröffentlicht, der öffentliche Auftraggeber dabei unterstützen soll, soziale Standards vergabesicher und praxistauglich einzufordern. Dieser Leitfaden gilt zwar vorrangig auf kommunaler Ebene, nennt aber auch explizit die Einhaltung grundlegender sozialer Standards beim Einkauf von Waren, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen bei ihrer Herstellung in Entwicklungs- und Schwellenländern und in transnationalen Lieferketten.

Auch in den derzeitigen WTO- Verhandlungen spielen die Standards beim Import von Waren und Rohstoffen eine große Rolle, was auch in den entsprechenden Bundesfachausschüssen thematisiert wird.

Mit ihrem neuen Energiekonzept setzt die Bundesregierung vor allem auf die Förderung erneuerbarer Energien. Aktuell decken Wind- und Sonnenenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie mehr als 16 Prozent des deutschen Strombedarfs. Die Förderung dafür beläuft sich nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber in diesem Jahr auf etwa 8,2 Milliarden Euro. Nach Angeben des Bundesumweltministerium wurden im vergangenen Jahr durch erneuerbaren Strom rund 69 Millionen Tonnen Kohlendioxid vermieden. Umgerechnet beliefen sich die damit vermiedenen Klima- und Umweltschäden auf 5,7 Milliarden Euro. Außerdem ersetzen Erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung Steinkohle, Erdgas und Uran und machten so im vergangenen Jahr Rohstoffimporte in Höhe von 2,2 Milliarden Euro überflüssig. Auch wenn für 2010 noch keine statistischen Daten vorliegen, kommen diese Vorteile auch weiterhin zum tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß MdB