Frage an Peter Weiß von Robert B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Weiß,
mir seinem Urteil vom 09.02.2010 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen,
"ein Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung der zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen entsprechend den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Vorgaben durchzuführen und dessen Ergebnis im Gesetz als Leistungsanspruch zu verankern".
Da Sie schon einen Tag nach dem Urteil in der Presse darüber philosophieren, dass eine Hartz-IV-Reform aus Ihrer Sicht zu niedrigeren Regelsätzen führen sollte, möchte ich Sie fragen, ob Ihnen schon Ergebnisse eines grundgesetzkonformen und transparenten wissenschaftlichen Verfahrens zur Ermittlung der Regelleistungen für Hartz-IV-Empfänger vorliegen. Falls solches Verfahren noch nicht entwickelt wurde (was naheliegend ist), bitte ich Sie zu erläutern, was Sie mit Ihrer Aussage bezwecken.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Berg
Ich darf auf meine Antwort vom 11.02.2010 (Herr Brennecke) verweisen.