Frage an Peter Weiß von Raphael B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Weiß,
werden Sie auch in der nächsten Legislaturperiode wieder dafür stehen, dass die Rentenformel aufgeweicht wird? In dieser Legislaturperiode hatten Sie ja für die außerordentliche Rentenerhöhung plädiert.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Beguin
Sehr geehrter Herr Beguin,
Mit dem Gesetz zur Rentenanpassung 2008 ermöglichte die Große Koalition zum 1. Juli 2008 eine Erhöhung der gesetzlichen Renten um 1,1 Prozent. Ohne dieses Gesetz hätte der Anpassungssatz lediglich 0.46 Prozent betragen.
Die Rentnerinnen und Rentner konnten in den letzten Jahren nur wenig am Aufschwung in Deutschland teilhaben. Die Entwicklung der Rente orientiert sich im Wesentlichen an der Bruttolohnentwicklung. Die Große Koalition hat zwar die Lohnnebenkosten gesenkt, davon konnten die Ruheständler aber nicht genügend profitieren. Die Renten konnten aufgrund der nahezu stagnierenden Lohnentwicklung in den vergangenen Jahren nur wenig steigen. Dazu kommt, dass eine Reihe von „Abschlagfaktoren“, die mit den Rentenreformen 2001 und 2003 eingeführt worden sind, dafür sorgen, dass Lohnsteigerungen nicht mehr in vollem Umfang zu einer Rentenerhöhung beitragen.
Im Jahr 2008 kamen zudem zwei zusätzliche Belastungen auf die Rentnerinnen und Rentner zu:
a) Da im Jahr 2007 die Beiträge für die aktiv Beschäftigten zur Gesetzlichen Rentenversicherung erhöht wurden, wird ein Jahr später - also im Jahr 2008 - einen Abschlag auf eine mögliche Rentenerhöhung vorgenommen. So sieht es die Rentenformel vor. Dieser Abschlag beträgt ca. -0,5 Prozent.
b) Mit der Reform der Pflegeversicherung wird der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozent angehoben. Rentnerinnen und Rentner tragen diese Erhöhung in vollem Umfang selbst.
Diese beiden Sondereffekte zugunsten der Rentnerinnen und Rentner auszugleichen, ist eine sinnvolle Maßnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß