Frage an Péter Vida von Antje B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ein Arbeitsplatzverlust ist heutzutage leider keine Ausnahmeerscheinung. In diesem Fall ist der erste Schritt der Gang zur Agentur für Arbeit. Geschieht dies das 1. Mal im Erwerbsleben, werden die persönlichen Daten des Betroffenen umfänglich aufgenommen und erfasst. Dabei wird dem Arbeitssuchenden/Antragsteller auf ALG unabhängig vom Lebensalter und Dauer des Arbeitslebens die Frage nach der Staatsbürgerschaft und etwaigen Migrationshintergrund der ELTERN des Bürgers gestellt.
WARUM? Kennen Sie den Hintergrund dieser Frage und Erfassung dieser „Abstammungsdaten“? Wofür und von wem werden diese Angaben (Herkunft der Eltern) benötigt/genutzt? Wie stehen Sie zur Erhebung genau dieser Information zur Herkunft antragstellender Bürger*innen? Ist diese Frage vereinbar/konform mit den Gesetzen und Regelungen die Tätigkeit, Verantwortung und Vollmachten der Agentur für Arbeit und die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen betreffend?
Sehr geehrte Frau B.,
dass beim erstmaligen Besuch der Agentur für Arbeit die erforderlichen Daten erfasst werden, ist natürlich richtig. Dadurch kann die Behörde passgenaue Stellenangebote finden. Dabei sollten auch Fremdsprachenkenntnisse notiert werden. Die Nationalität bzw. Herkunft der Eltern ist jedoch für eine erfolgreiche Vermittlung nicht von Relevanz. Ich werde dem nachgehen, ob dies auch in anderen Agenturen (also in anderen Orten) der Fall ist.
Gruß,
Péter Vida