Peter Stein
CDU
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Frage von Jürgen F. •

Frage an Peter Stein von Jürgen F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Stein,

werden Sie dem Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung zustimmen oder werden Sie sich dem Fraktionszwang widersetzen?

Was ist das Problem an Quick-Freeze (eine Woche Zuordnungen von IP-Adressen speichern, Zugriff nur auf richterlichen Beschluss, wenn auf diesen gewartet werden muss, können die Daten "eingefroren", d.h. die Löschung verzögert werden)?

Bei der letzten (verfassungswidrigen) Vorratsdatenspeicherung, die wir in Deutschland hatten, wurde vorher versprochen, dass der Zugriff nur bei "schwersten Straftaten" erfolgen darf. Tatsächlich erfolgten über 99% der Zugriffe wegen Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen. Zählt das illegale Kopieren von Videofilmen für Sie zu den schwersten oder schweren Straftaten? Ist die Vorratsdatenspeicherung womöglich ein Lobby-Geschenk an die Musik- und Film- und Spieleindustrie?

viele Grüße

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Feste,

Ich nehme Bezug auf Ihre Fragen per mail vom 15. April 2015 über Abgeordnetenwatch.de zur Vorratsdatenspeicherung (VDS). Ich begrüße es, dass wir nun auf der Grundlage der Einigung von Innenminister de Maiziere und Justizminister Maas eine gesetzliche Regelung herbeiführen werden. Für mich steht dabei die bessere Bekämpfung schwerer Kriminalität und terroristischer Straftaten im Vordergrund.

Richtig ist, dass in der angeordneten Speicherung und im Einzelfall erfolgenden Kenntnisnahme von Kommunikationsdaten ein Grundrechtseingriff liegt, der klare Regeln zu Datensicherheit, Umfang der Datenverwendung, Löschung, Transparenz und Rechtsschutz erfordert und der sorgsam gegenüber den Zwecken der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr abgewogen werden muss. Für mich als potentiell betroffener Bürger ist dabei wichtig, dass kein diffuses Gefühl von Überwachung und Bedrohung entsteht. Geäußerte Sorgen in Bezug auf den Schutz der eigenen Daten beruhen allerdings nicht selten auf unzureichenden Informationen, was im Rahmen der VDS gespeichert werden soll.

VDS umfasst nicht die Speicherung von Inhalten. Es geht um die vorläufige Sicherung von Verbindungsdaten, um Rufnummern der beteiligten Anschlüsse sowie Zeitpunkt und Dauer des Anrufs. Die Daten werden nicht bei einer staatlichen Stelle zusammengeführt, sondern sollen ohne besondere Aufarbeitung dezentral bei den Providern verbleiben. Eine Übermittlung von Verbindungsdaten an staatliche Behörden setzt im Einzelfall eine richterliche Entscheidung voraus. Durch begrenzte Speicherfristen sollen die Daten nur kurzfristig verwendbar sein.

Ich betrachte die VDS weder als unnütz oder gar als freiheitsvernichtend, sondern als eine Möglichkeit bereits gespeicherte Daten zu nutzen, um uns besser vor Straftaten zu schützen. Eine gesetzliche Regelung in absehbarer Zeit ist daher vernünftig und ich bin mir sicher, dass es uns gelingen wird, die notwendige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren

Mit freundlichen Grüßen
Peter Stein, MdB