Peter Stein
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Peter Stein zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Tilo R. •

Frage an Peter Stein von Tilo R. bezüglich Senioren

Guten Tag Herr Stein,
Warum gibt es für die Rente eine Beitragsbemessungsgrenze und wie ist diese mit dem Sozialstaat oder dem "Generationenvertrag" zu vereinbaren?
Stimmt es das die Riester-Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird? Wenn ja, warum werden die, die am härtesten für ihre Rente sparen, so dafür " bestraft"?

Wäre es nicht sinnvoller, wenn auch gut- und bestverdienende ihren vollen Beitrag leisten und somit eine bessere Grundsicherung und eine Entlastung der "Normalverdiener" möglich wird? So könnte doch effizient dir Binnenwirtschaft gestärkt werden.

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reetz,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.02.2015 zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze, bis zu der Einkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung maximal versichert und demzufolge auch Arbeitsentgelt bzw. -einkommen höchstens berücksichtigt werden kann. Sie hat die Funktion, einen Höchstbeitrag für den Versicherten und den Arbeitgeber zu bestimmen und führt auf diesem Wege gleichzeitig zu einer Begrenzung der Renten. Hintergrund dieser Begrenzung ist, dass der Gesetzgeber zum einen keinen Sicherungsbedarf für das über der Beitragsbemessungsgrenze liegende Einkommen gesehen hat und zum anderen eine übermäßige Belastung der Versichertengemeinschaft durch zu hohe Renten vermeiden wollte. Die Folgen einer Aufhebung der Bemessungsgrenze wären einerseits höhere Beitragszahlungen derjenigen, die ein Arbeitsentgelt über der Grenze beziehen, die jedoch damit andererseits Anspruch auf höhere Rentenleistungen erwerben würden. Dies hätte zudem zur Folge, dass zukünftige Generationen für die erhöhten Rentenansprüche aufkommen müssten, was nicht generationengerecht wäre.
Die Grundsicherung soll den notwendigen Lebensunterhalt, Aufwendungen für Heizung und Unterkunft, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Vorsorgebeiträge, Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und Hilfe in Sonderfällen abdecken. Die Anspruchsberechtigung ergibt sich aus der Differenz zwischen Bedarf und Einkommen. Zum Einkommen zählen unter anderem Erwerbseinkommen sowie Renten und Pensionen jeder Art, und damit auch die Riester-Rente. Ich möchte Ihrer Ansicht widersprechen, dass durch diese Anrechnung Personen, die mit einer Riester-Rente vorsorgen, bestraft werden, da generell das Einkommen berücksichtigt wird. Die Grundsicherung greift nur dann, wenn die eigenen Mittel nicht mehr ausreichen, um einen grundsätzlichen Lebensstandard zu halten. Es stellt gerade keine pauschale Leistung dar, die zu einem unterschiedlichen finanziellen Nutzen für die Einzelperson führen soll. Des Weiteren basieren Aspekte der Sozialversicherung auf dem Gedanken, dass der Staat unterstützt und ein Grundniveau sichert, grundsätzlich jedoch der Einzelne für sich sorgt und die Solidargemeinschaft engagiert ist. Aus diesem Grund wird das eigene Einkommen berücksichtigt. Dies trifft grundsätzlich alle, womit ich einer Ungleichbehandlung widersprechen möchte.

Bezüglich Ihrer Frage, ob eine höhere Belastung der höheren Einkommen zur Entlastung und Bevorteilung der niedrigeren sinnvoll wäre, müsste zunächst geklärt werden, was Sie unter „gut- und bestverdienende“ sowie „Normalverdiener“ verstehen. Dies ist für eine sachgerechte Diskussion notwendig. Davon abgesehen führt einerseits eine stärkere Belastung der höheren Einkommen nicht zu einer höheren Grundsicherung. Dies sind zwei verschiedene Instrumente. Wie bereits dargelegt, gilt die Grundsicherung der Bewahrung eines gewissen Lebensstandards. Ihre Höhe richtet sich nicht nach geleisteten Rentenzahlungen. Genauso wenig erhält sie jeder Bürger. Dies erfolgt nur nach vorhergehender Bedarfsprüfung. Eine höhere Belastung der einen Einkommensgruppe führt demnach nicht zu einem Anstieg der Grundsicherung, die, wie dargelegt, kein fixer Betrag sondern bedarfsgerecht ist, und entlastet somit auch nicht per se „Normalverdiener“. Des Weiteren würde eine höhere Belastung, die wie von Ihnen gedacht, wie ich annehme, durch einen Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze erfolgen soll, nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen. Im Gegenteil belastet sie zukünftige Generationen überproportional und beseitigt darüber hinaus keinerlei Ungleichheiten, da, wie bereits dargelegt, höhere Beitragszahlungen eine höhere Rente zur Folge haben. Somit kommt es auch nicht unbedingt zu einer, wie von Ihnen intendierten, Umverteilung. Die Stärkung des Binnenmarktes ergibt sich ferner nicht eindeutig daraus, da hier einerseits zwei verschiedene Leistungen und andererseits unterschiedliche Wirkungszeiträume diskutiert werden. Eine pauschal höhere Grundsicherung, die den Zielen entgegensteht, würde erst beim Bezug der Rente greifen, führt aber wie dargelegt, nicht zu höheren Finanzmitteln der Person, da sie lediglich eine individuell festzustellende Differenz ausgleicht.
Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Stein