Peter Stein
CDU
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Frage von Laura H. •

Frage an Peter Stein von Laura H. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Stein,

2003 und 2011 hat der Bundesrat die Bundesregierung in zwei Entschließungen aufgefordert, Wildtiere im Zirkus zu verbieten.

In Ihrer Funktion als Bundestagsabgeordneter meines Heimatwahlkreises möchte ich Sie bitten, uns bei einer Umsetzung dieser Entschließungen zu sorgen.

Mittlerweile haben bereits 17 europäische Länder, darunter Österreich, Belgien und Griechenland, alle oder bestimmte Wildtierarten im Zirkus verboten. Die Bundestierärztekammer spricht sich ebenfalls für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus aus.

Einer repräsentativen FORSA-Umfrage zufolge, die im Mai 2014 im Auftrag von PETA Deutschland e.V. durchgeführt wurde, vertreten mittlerweile sogar 86% der CDU/CSU-Anhänger die Auffassung, dass exotische Wildtiere NICHT artgerecht im Zirkus gehalten werden können. Insgesamt sind 82% der Befragten dieser Meinung.

Bitte geben Sie den Tieren Ihre Stimme. Und nun meine Frage: Wollen Sie helfen, unser Anliegen umzusetzen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Laura Hammer

Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hammer,

vielen Dank für Ihr Anliegen, in dem Sie ein generelles Haltungsverbot von Wildtieren im Zirkus fordern.

Es ist nicht zu akzeptieren, dass Tieren im Zirkus oder andernorts Leid oder Schmerzen zugefügt werden. Das Tierschutzgesetz bietet dafür die gesetzliche Grundlage.

Einem generellen Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus kann ich mich nicht anschließen. Sie lässt einerseits unberücksichtigt, dass bestimmte Tiere bei artgerechter Haltung auch in Zirkussen ein Leben ohne „Schmerzen, Leiden und Schäden“ (Definition Tierschutzgesetz) führen können und unterstellt den Zirkusleuten pauschal, dass sie schlecht mit Tieren umgehen. Des Weiteren gilt es auch, die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte von Tierlehrern, Zirkusunternehmern und Künstlern auf Berufsfreiheit hinreichend zu berücksichtigen und gerecht mit dem Tierschutz und vielen weiteren gesetzlichen Bestimmungen abzuwägen.

Die Bundesregierung hat bei der Novelle des Tierschutzgesetzes eine Verordnungsermächtigung mit aufgenommen, die ein Verbot bestimmter wildlebender Tiere in Zirkussen ermöglicht. Die Verbotsmöglichkeit besteht dann, wenn bei einzelnen Tierarten Haltung bzw. Transport nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere vollzogen werden können. Dies entbindet die Bundesländer aber nicht von der Pflicht, die Tierhaltung in den Zirkussen insgesamt strikt zu kontrollieren.

Wir sind überzeugt, dass wir damit eine Regelung gefunden haben, die mögliche Tierschutzlücken in den Zirkussen schließt, gleichzeitig aber dem Wunsch vieler Besucher nach Tierdressuren und der Möglichkeit einer traditionellen Berufsausübung im Zirkus nachkommt.

Letztlich denke ich, dass ein Zirkus, der gut mit seinen Menschen und Tieren umgeht auch beim Publikum gute Karten hat.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Stein