Frage an Peter-Stefan Siller von Dr. Stefan L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Siller!
Ich möchte bitte von Ihnen wissen, was Sie zu tun gedenken, um den allgemein bekannten Fremdeinfluss im Gesundheitswesen, welcher zu ungunsten der Gesundheit der Bevölkerung die Kosten explodieren lässt und welcher sich hinter der so genannten Freiheit der Wissenschaft verschanzt zu überwinden?
Was sagen Sie zu einer Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI), welche im Auftrag der Regierung nach außen hin Impfempfehlungen ausspricht, aber nachweislich weiß, dass weder die behaupteten Viren, noch ein Nutzen irgendeiner Impfung nachgewiesen sind, aber ganz genau weiß, dass jeder Impfstoff, um überhaupt messbare Resultate zu erzielen, als sog. Zusatzstoffe (Adjuvantien) Gifte enthält, die dauerhafte leichte bis schwerste Schäden, bis hin zum Tod verursachen?
Was sagen Sie zu einem Robert-Koch-Institut, welches unter Lenkung einer ebenso unkontrollierten WHO, nun eine Virusgrippe-Panik inklusive eines möglichen Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung und eines möglichen Bürgerkrieges um vermeintliche rettende Chemoprophylaxe und Impfstoffe heraufbeschwört?
Was sagen Sie zu einem Bundesgesundheitsministerium, welches die Ursachen der Krebserkrankungen und der meisten chronischen Krankheiten nachweislich kennt, der Öffentlichkeit aber nicht benennt?
Ich selbst bin Virologe und habe als junger Student an der Universität Konstanz ein Virus aus dem Meer entdeckt, welches nur positive Eigenschaften hat, habe danach in der Medizin gearbeitet und mache seit 10 Jahren unabhängige Grundlagenforschung und weiß u.a. daher wovon ich rede.
Wer wird die nächste Bundesregierung regieren? Die Pharmaindustrie? Die WHO? Die US-Regierung mit ihren Geheimdiensten?
Oder beabsichtigen Sie, als zukünftiges Mitglied des Deutschen Bundestages, zu bestimmen was die Bundesregierung zu tun und zu lassen hat und die Bundesregierung zu kontrollieren?
Hierauf möchte ich bitte eine klare Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Lanka
Sehr geehrter Herr Lanka,
gerne stelle ich Ihnen meine Position zur Gesundheitspolitik dar. Zur Arbeit des Robert-Koch-Instituts kann ich Ihnen leider keine detaillierten Informationen geben.
Um unser Krankenversicherungssystem solidarischer, gerechter und nachhaltiger zu machen, setzen wir uns für eine Bürgerversicherung ein. Dabei gelten folgende Eckpunkte:
- Alle Bürgerinnen und Bürger werden versicherungspflichtig. Auch Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Selbstständige. Die bisher Privatversicherten werden ebenfalls in die Bürgerversicherung aufgenommen. Ihre zusätzlichen Leistungsansprüche, die sie über die private Krankenversicherung erworben haben, bleiben ihnen erhalten und werden über Zusatzversicherungen gewährleistet.
- Alle Einkunftsarten, auch Vermögenseinkommen, Gewinne und Mieteinkünfte, werden in die Finanzierung der Krankenversicherung einbezogen. Damit durch die Heranziehung weiterer Einkommensarten nicht vor allem kleine und mittlere Einkommensbezieher belastet werden, wollen wir für die zusätzlichen Einkommensarten Freigrenzen einräumen und die Beitragsbemessungsgrenze (2005 = 3.525 €) moderat anheben. Freigrenzen bedeuten, dass unterhalb dieser Grenze keine, oberhalb der Grenze Beiträge auf den vollen Betrag der zusätzlichen Einkommensarten zu zahlen sind. Damit werden kleine Einkommen aus diesen Bereichen geschont, größere jedoch in vollem Umfang bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Die Erhöhung der Beitragbemessungsgrenze z.B. auf die Höhe der Versicherungspflichtgrenze (2005 = 3.900 €), würde zu Zusatzeinnahmen in Höhe von rd. 4,2 Milliarden € (das entspricht einer Senkung des Beitrags um 0,4 Prozent) führen.
- Die Parität bleibt erhalten. Die Beiträge auf Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung werden weiterhin (soweit sie nicht den zum 1.7.2005 eingeführten Sonderbeitrag betreffen) je zur Hälfte durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert.
- Kinder sowie nicht erwerbstätige Ehegatten und Lebenspartner, die Kinder erziehen oder Pflegeleistungen erbringen, müssen keine Beiträge zahlen Für alle anderen Ehepaare und eingetragenen Lebensgemeinschaften wird ein Ehegattensplitting eingeführt, durch das besserverdienende Einverdiener-Ehen auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Beiträge entrichten müssen als bisher. Denn das Einkommen der Ehe- bzw. Lebenspartner wird rechnerisch auf beide Personen verteilt. Danach werden beide Einkommenshälften bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Beitragspflicht unterworfen. Damit ändert sich für Versicherte mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze an ihrer Beitragsbelastung nichts.
- Die Bürgerversicherung kann auch durch private Krankenversicherungsunternehmen angeboten werden. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen können also neben den Zusatzversicherungen auch weiterhin Vollversicherungen anbieten. Allerdings müssen sie sich dem Wettbewerb mit den gesetzlichen Krankenkassen stellen. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich damit frei zwischen allen gesetzlichen und privaten Kassen entscheiden.
Die Bürgerversicherung ist die Antwort auf einige der zentralen Strukturdefizite der Krankenversicherung:
- Sie sorgt für mehr soziale Gerechtigkeit, weil sie die Privilegierung der Beamten, Selbstständigen und Personen mit hohen Einkommen beendet und alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit einbezieht.
- Sie stärkt die Nachhaltigkeit der Finanzierungsbasis der GKV, indem sie die Krankenversicherung aus ihrer einseitigen Anbindung an die Einkommen aus abhängiger Beschäftigung löst und mit Gewinn- und Vermögenseinkommen auch die Einkommensarten heranzieht, deren Anteil am Sozialprodukt wächst.
- Sie macht erhebliche Beitragssatzsenkungen möglich und entlastet damit auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch die Ausweitung des Versichertenkreises, die Verbreiterung der Beitragsbemessungsgrundlage und das Ehegattensplitting kann der durchschnittliche Krankenversicherungsbeitrag um 1,6 Prozent punkte abgesenkt werden.
- Sie ist familiengerecht, da sie die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern erhält und nicht erwerbstätige Ehegatten bzw. Lebenspartnern, die Kinder erziehen oder Pflegeleistungen erbringen, von Beiträgen freistellt.
- Zudem sorgt sie für mehr Wettbewerb. Innerhalb ihres solidarischen Rahmens konkurrieren alle Krankenversicherer – gesetzliche und private - unter einheitlichen Wettbewerbsbedingungen um die Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger. Das ist gut für die Qualität, die Wirtschaftlichkeit und die Angebotsvielfalt in unserem Gesundheitswesen.
Klar ist aber, dass auch eine Bürgerversicherung weitere Strukturreformen in unserem Gesundheitssystem nicht überflüssig macht. Deshalb werden wir an der Umsetzung wichtiger Reformvorschläge weiter arbeiten:
- Wir werden die mit der Gesundheitsreform 2004 geschaffenen besseren Rahmenbedingungen für mehr Zusammenarbeit in unserem Gesundheitswesen weiter vorantreiben. Durch die Integrationsversorgung, Hausarztmodelle und Gesundheitszentren wird die Behandlung der Patientinnen und Patienten besser und können gleichzeitig Kosten eingespart werden.
- Wir werden uns weiterhin für mehr Wettbewerb auch im Gesundheitswesen einsetzen. Wir wollen, dass Krankenkassen, Ärzte, Arzneimittelhersteller und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen miteinander um mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit wetteifern. So kann die Gesundheitsversorgung besser gemacht werden, ohne dass der Staat ständig eingreifen muss. Außerdem lassen sich so vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen und damit die Belastungen der Versicherten und Patienten in einem sozialstaatlich akzeptablen Rahmen halten.
- Wir wollen die Rechte und die Wahlmöglichkeiten der Patientinnen und Patienten weiter stärken. Dazu wird auch gehören, dass die Transparenz der Qualität und der Kosten der Gesundheitsversorgung weiter verbessert wird.
- Wir werden unser Ziel weiter verfolgen, die Prävention neben der Akutmedizin, der Rehabilitation und der Pflege zu einer eigenständigen Säule unseres Gesundheitswesens zu machen. Eine gute Gesundheitspolitik setzt ein, bevor Krankheiten beginnen. Das gilt gerade für Kinder, denn die Grundlagen für spätere Gesundheitsschäden werden im Kindesalter gelegt. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass Prävention und Gesundheitsförderung endlich eine gesetzliche Grundlage erhalten.
- Darüber hinaus wollen wir die Zuzahlungen (Praxisgebühr, Verordnungsgebühr etc.) für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialgeld und Altersgrundsicherung abschaffen. Für diese Personengruppen stellen die Zuzahlungen eine besondere Härte dar und können die betroffenen Personen von notwendigen Arztbesuchen abhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Siller