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Frage von Pascal C. •

Frage an Peter Simon von Pascal C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Simon,

ich schreibe an Sie, weil Sie mir als Jurist vermutlich am Besten eine Antwort geben können: Es geht um die Zahlungsverweigerungen von Visa und MasterCard an WikiLeaks.

Da es insgesamt nur vier verschiedene internationale Kreditkartenunternehmen (American Express, Diners Club und die beiden oben genannten) gibt, stehe ich als Bürger vor einem echten Problem, wenn zwei dieser Gesellschaften mir nicht erlauben, mein Geld dahin zu schicken, wo ich will.

Ich kann es durchaus verstehen, wenn Geldflüsse aus Gründen der Illegalität gestoppt werden, aber WikiLeaks ist in keinem Land der Welt jemals für irgendetwas verurteilt worden, kann also nicht wirklich als kriminell bezeichnet werden. Dass es für gewisse Politiker ein unangenehmes Unternehmen ist, heißt ja noch nicht, dass die Geldflüsse blockiert werden dürfen.

Meiner Meinung nach nutzen Visa und MasterCard hier ihre marktbeherrschende Stellung aus und schränken zum einen meine Handlungsfähig als Bürger ein und versuchen zum anderen, eine Art politischen Einfluss zu nehmen.

Nun also meine Frage:
Ist die Europäische Komission in der Lage, gegen dieses Verhalten von Visa und MasterCard vorzugehen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Casper,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Europäische Kommission hat die Möglichkeit, das Verhalten von Visa und MasterCard zu unterbinden bzw. entsprechend zu ahnden, wenn es sich um Kartellabsprachen handelt oder die Unternehmen den Markt dominieren und diese Position missbrauchen. Allerdings gilt dies unter der Bedingung, dass das Verhalten Auswirkungen auf den Binnenmarkt der EU hat. Unter diesen Voraussetzungen ist es der Europäischen Kommission möglich, gegen das Verhalten vorzugehen.

Denn nach Artikel 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beinträchtigen geeignet sind, in der EU verboten. Artikel 102 verbietet zudem den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt oder eines wesentlichen Teils davon.

Laut Meldungen in der Presse hat Wikileaks im Juli 2011 bereits gegen Visa und MasterCard Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Diese muss sich in diesem Fall nun mit den Vorwürfen auseinandersetzen.

Wenn Sie weitergehende Fragen zum Thema EU-Wettbewerbrecht haben, können Sie die Informationsangebote der EU-Kommission nutzen. Diese finden Sie unter http://ec.europa.eu/competition/contacts/index_en.html

Konkrete Fragen zum Thema Kartellrecht/Marktmissbrauch können Sie auch an folgende Email-Adresse der Europäischen Kommission stellen: comp-greffe-antitrust@ec.europa.eu Alle Informationen, wie Sie selbst als Bürger und Verbraucher eine Beschwerde einreichen können, finden Sie auf den folgenden Seiten der Europäischen Kommission auch auf Deutsch: http://ec.europa.eu/competition/consumers/contacts_de.html

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Simon