Peter Schantz
FDP
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Frage von Siegfried S. •

Frage an Peter Schantz von Siegfried S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schantz !

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben kurz vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode das "Zugangserschwernisgesetz" beschlossen, um damit angeblich die Herstellung von Kinderpornographie einzuschränken.

Dieses Gesetz nach Ansicht vieler Experten in Teilen verfassungswidrig. Schon das Zustandekommen des Gesetzes scheint nicht korrekt zu sein, da das Gesetz in der beschlossenen Form keine Erste Lesung im Bundestag hatte. Auch wird bezweifelt, daß der Bund hier Gesetzgebungskompetenz hatte, da es sich offensichtlich um ein Gesetz handelt, welches sich nicht - wie die Bundesregierung behauptet - um Wirtschaftsangelegenheiten, sondern um die innere Sicherheit kümmert, für die die Gesetzgebungskompetenz bei den Bundesländern liegt. Auch die Tatsache, daß das Gesetz keinen Richtervorbehalt für die durch es möglichen Maßnahmen vorsieht, wird kritisiert. Auch daß das BKA hier Polizei und Richter ist, wird kritisiert.

Die Bundesregierung behauptet unermüdlich, daß dieses Gesetz keine Infrastruktur für eine Filterung des Internets in Deutschland aufbaue und daher keine Zensur des Internets durch dieses Gesetz ermöglicht wird. Das LG Hamburg hat in einem Urteil vom 12.11.2008 - Az.: 308 O 548/08 - ausgeführt, daß einem Provider eine Sperre einer bestimmten Seite nicht zuzumuten sei, weil der Aufwand für die Einrichtung der Sperre nicht zumutbar sei. Nun müssen die Provider nach dem beschlossenen Gesetz eine Voraussetzung für eben solche Sperren schaffen. Es wird nicht lange dauern, bis die Gerichte Sperrwünsche von Dritten - also ohne staatlichen Auftrag - stattgeben, da ja die Infrastruktur dafür vorhanden ist.

Sind Sie bereit, sich im Falle Ihrer Wahl in den Bundestag dafür einzusetzen, daß das Gesetz sofort ausgesetzt wird?

Sind Sie weiter bereit, die zwischen dem BKA und mehreren Providern abgeschlossenen Verträge als verfassungswidrig anzusehen und für deren sofortige Stornierung zu sorgen ?

Mit freundlichen Grüßen
S. Schlosser

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schlosser,

ich teile Ihre Bedenken gegen das Gesetz zu den Internetsperren und werde mich für dessen Abschaffung einsetzen.

Die Bekämpfung von Kinderpornographie ist ein sehr wichtiges Anliegen; das Gesetz aber ist - schon aufgrund der leichten Umgehungsmöglichkeiten - kein geeignetes Mittel. Stattdessen muss direkt gegen die Anbieter von Kinderpornographie vorgegangen werden und deren Angebote gelöscht werden. Soweit das Angebot auf Servern im Ausland gehostet wird, ist es notwendig, die internationale Zusammenarbeit zu verstärken. Die Cybercrime Convention des Europarates bietet erste Ansatzpunkte und zeigt, dass es hierfür einen internationalen Konsens geben kann.

Es ist in der Tat zu befürchten, dass Internetsperren - wenn die technischen Voraussetzungen erst einmal bestehen - auch für die Sperrung von Websites mit anderen Inhalten genutzt werden. Forderungen aus den beiden großen Parteien gehen leider bereits in diese Richtung.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schantz