![Peter Ramsauer Portrait von Peter Ramsauer](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/peter_ramsauer_37.jpg?itok=birDHYwo)
(...) Durch eine Erhöhung der Nenndauerleistung auf mehr als 250 W fällt das Pedelec automatisch in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2002/24/EG und gilt demnach als Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad oder Kraftrad). Somit verliert es seinen Gleichstellungsstatus mit einem Fahrrad und dementsprechend sind bei diesen Fahrzeugen die nationalen Bestimmungen bezüglich der Helmpflicht, der Fahrerlaubnispflicht und der Versicherungspflicht zu beachten. (...)