Frage von Peter W. • 17.10.2011
Antwort ausstehend von Peter Ramsauer CSU
(...) Pkw, die mit einem Frontschutzbügel ausgerüstet sind, müssen dabei Grenzwerte erfüllen, die 10 % niedriger sind als bei einem baugleichen Fahrzeug ohne Frontschutzbügel. Hierdurch wird sichergestellt, dass nur noch solche Frontschutzbügel auf den Markt und in den Verkehr kommen, von denen kein zusätzliches Verletzungsrisiko für schwächere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer, insbesondere Kinder) ausgeht. (...)