Frage von Wittenbrink D. • 14.02.2012
Antwort von Peter Ramsauer CSU • 19.03.2012
(...) Für die Überwachung der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sind im Wesentlichen die Länder zuständig, die die geschilderte Problematik kennen. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder prüfen bei Betriebskontrollen neben der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr auch weitere arbeitsschutzrechtliche Vorgaben. (...)