Frage an Peter Ramsauer von Norbert F. bezüglich Verkehr
Anfrage über Abgeordneten Watch:
Sehr geehrter Herr Minister Ramsauer!
Gestatten Sie, dass ich mein Schreiben mit Fragen beginne.
Verkehrs Minister Ramsauer und eine (wiederholte) Reform?
Die letzte groß angekündigte Reform stammt (lt. Bild-Zeitung „Der Idiotentest kommt auf den Prüfstand“ vom27.01.2010.
Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar (27. bis 29. Januar 2010) wird über eine Reform des „Idiotentests“ diskutiert. Auch für Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) steht die so genannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auf dem Prüfstand!
Was ist daraus geworden?
Wie wird, wie soll die neue Reform der „Flensburger-Punkte Kartei“ Auswirkung auf die Verkehrssünder zeigen, während von der großen MPU Reform niemand mehr spricht?
Ich denke, und dass wird wohl von allen Beteiligten und auch Ihnen ähnlich betrachtet, ein Reformbedarf besteht. Natürlich auch bei der MPU. In welche Richtung sollen aber diese „Reformen“ gehen?
Hin zu mehr bürgerlichem Sachverstand und weg von Interessengruppen? Gar weg von Lobbyismus und jenseits von Eigennutz?
Wie verhalten sich die Mitglieder des Verkehrsausschusses zu den vorgenannten Reformen?
In wieweit sind die bisher angekündigten Reformen umgesetzt worden?
Sehen die Mitglieder des Verkehrsausschusses überhaupt einen Reformbedarf?
Gerne erläutere und präzisiere ich meine Fragen und auch Lösungsvorschläge. Leider ist mir eine direkte Anfrage über Ihre Homepage nicht möglich. Das Formular lehnt zuviele Zeichen ab.
Mit herzlichen Grüßen
Norbert Funk
Sehr geehrter Herr Funk,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur medizinisch psychologischen Untersuchung(MPU).
Es ist richtig, im Anschluss an den 48. Verkehrsgerichtstag 2010 in Goslar habe ich gegenüber der Presse deutlich gemacht, dass die MPU transparent sein muß.
Zunächst steht fest, dass die noch nicht abgeschlossene Reform zur MPU nicht Bestandteil der Reform zur Neugestaltung des Verkehrszentralregisters ist.
Mir geht es im Reformprozess der MPU darum, dass die Kriterien zur Begutachtung der Fahreignung verbindlich anzuwenden sind. Diese müssen auch immer kontinuierlich weiterentwickelt und dem Stand der Wissenschaft angepasst werden. Ausdrückliche Ziele sind die Sicherung von Einzelfallgerechtigkeit, Rechtsgleichheit, Qualität und Transparenz.
Zur Überprüfung von weiteren möglichen Reformmaßnahmen sind Studien durchgeführt worden. Im Ergebnis scheint sich dabei die MPU als sachgerechte Maßnahme zu bestätigen. Untersucht wurden u. a. die Rehabilitationsverläufe verkehrsauffälliger Kraftfahrer, die sich einer Begutachtung der Fahreignung unterziehen mussten. Ich bin der Auffassung, dass die rechtzeitige und umfassende Information der verkehrsauffälligen Fahrer geeignet ist, um eine gute Transparenz des gesamten Weges vom Führerscheinverlust bis zum Rückerhalt der Fahrerlaubnis aufzuzeigen.
Die bisherigen Studienergebnisse zeigen, wie aus Sicht der Betroffenen die genannten Ziele nachvollziehbar und transparent erreicht werden können.
Sehr geehrter Herr Funk,
Sie sehen anhand der Darlegung sicher, dass ein Reformprozess auch etwas Zeit braucht, um geeignete Maßnahmen festzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer