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Antwort von Peter Ramsauer
CSU
• 02.08.2011

(...) Bei Baustellenverkehrsführungen in der Ausführung 4+0 (alle Fahrstreifen auf einer Richtungsfahrbahn) werden aus Platzgründen die jeweiligen Überholfahrstreifen in einer Breite von 2,50 m einschließlich Sicherheitsabstand ausgeführt. Die Länder haben sich dafür ausgesprochen, in Zukunft für die linke Fahrspur anstelle der 2 m je nach Verkehrsführung und/oder zur Verfügung stehender befestigter Fläche entweder eine Beschränkung auf 2,1 m oder 2,2 m anzuordnen. (...)

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