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Peter Ramsauer
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Frage von Andreas P. •

Frage an Peter Ramsauer von Andreas P. bezüglich Verbraucherschutz

Betr. Panaroma-Sendung vom 28.07.2011
Durchsetzung von Fluggastrechten

Guten Tag, Herr Ramsauer,

1. Warum haben Sie sich geweigert, gegenüber der Sendung "Panorama" (28.07.2011) Fragen zum Thema "Fluggastrechte" zu beantworten. Warum lehnen Sie hier Interviews ab?

2. Wie wollen Sie zukünftig das LBA zwingen, für die Durchsetzung der Fluggastrechte einzustehen? Wie steuern Sie der Verquickung LBA - Luftfahrtindustrie entgegen?

3. Warum sorgen Sie nicht dafür, dass europäisches Recht - hier Fluggastrechte - in Deutschland durchgesetzt werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
Andreas Polzer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Polzer,

vielen Dank für Ihre Mail. Gern nehme ich zum Sachverhalt der Fluggastrechte Stellung:

Flugreisende in der Europäischen Union können bereits seit dem 17. Februar 2005 weiterreichende Rechte gegenüber den Fluggesellschaften geltend machen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 befasst sich mit vier Kategorien von inakzeptabler Beförderungsleistung: Nichtbeförderung, Annullierung, Verspätung und Höher- beziehungsweise Herabstufung. Je nach Schwere der Situation werden Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erforderlich. Grundsätzlich sind die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, Flugreisende über ihre Fluggastrechte zu informieren (Informationspflicht).

Besteht dagegen die Möglichkeit, dass ein Verstoß gegen die Verordnungen vorliegt, kann das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen das betroffene Unternehmen einleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens kann ein Bußgeld bei nachgewiesenen Verstößen verhängt werden. Ziel ist es, die rechtskonforme Anwendung der Fluggastrechte-Verordnung in Deutschland zu sichern und die Ursachen für Fluggastanzeigen zu verringern. Das LBA ist nicht ermächtigt, etwaige zivilrechtliche Ansprüche wie beispielsweise Ausgleichs- und Erstattungsleistungen oder Schadenersatz durchzusetzen. Diese können Flugreisende nur nach den im jeweils anzuwendenden Recht vorgesehenen Verfahren selbständig geltend machen. Aufgabe des LBA ist es, das beschriebene Ordnungswidrigkeitenverfahren durchzuführen, um die Einhaltung der genannten Verordnungen zu gewährleisten. Die Entscheidung des LBA in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren hat auf ein etwaiges Zivilgerichtsverfahren keinen Einfluss.

Neben den Ihnen erläuterten Möglichkeiten für die Fluggäste gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bzw. der Möglichkeit der Anzeigeerstattung beim Luftfahrt-Bundesamt, wird zurzeit an der Einrichtung einer (im Koalitionsvertrag vorgesehenen) Schlichtungsstelle für den Luftverkehr gearbeitet, die der Durchsetzung der Fluggastrechte gegenüber der Fluggesellschaften dienen soll.
Damit bestehen auf europäischer und nationaler Ebene bereits ausreichend Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung für die Fluggäste.

Sehr geehrter Herr Polzer,
ich gehe davon aus, dass ich Ihnen mit dieser Antwort deutlich machen konnte, dass an der Problematik bisher gearbeitet wurde und konkrete Maßnahmen folgen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer

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