Frage an Peter Ramsauer von Heinz S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
ich stelle Ihnen als zuständiger Verkehrsminister folgende Frage:
Als ich letzte Woche auf der Autobahn von Bayern (Erding) nach Niedersachsen unterwegs war, durchfuhr ich auch etliche Baustellen. Davon war meistens die rechte Fahrbahn ohne Einschränkung (ausgenommen Geschwindigkeit) befahrbar, jedoch die linke Spur durch das "StVO Verkehrsschild 264 Breit 2m" gekennzeichnet, obwohl die Fahrspur breiter ist. In der StVO heist es: "Verbot für Fahrzeuge deren Breite (2.00 Meter) je einschließlich Ladung eine bestimmte Grenze überschreitet."
Fragen:
Gibt es überhaupt PKW`s deren Breite unter 2.00 Meter liegen? Machen sich hier die Autofahrer nicht strafbar, wenn sie auf dieser Spur fahren? Wird hier nicht der Autofahrer zu einer Straftat verleitet?
Freundliche Grüße
Heinz Schlüter
Sehr geehrter Herr Schlüter,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Ihnen antworten.
Die von Ihnen angesprochene Problematik ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekannt und wurde im letzten Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung (BLFA-StVO) am 10. und 11.05.2011 in Hamburg erörtert.
Bei Baustellenverkehrsführungen in der Ausführung 4+0 (alle Fahrstreifen auf einer Richtungsfahrbahn) werden aus Platzgründen die jeweiligen Überholfahrstreifen in einer Breite von 2,50 m einschließlich Sicherheitsabstand ausgeführt. Die Länder haben sich dafür ausgesprochen, in Zukunft für die linke Fahrspur anstelle der 2 m je nach Verkehrsführung und/oder zur Verfügung stehender befestigter Fläche entweder eine Beschränkung auf 2,1 m oder 2,2 m anzuordnen. Eine entsprechende Darstellung als Varianten des Zeichens 264 wird in den Entwurf eines neuen Verkehrszeichenkatalogs aufgenommen. Der für diese Vorgehensweise benötigte zusätzliche Verkehrsraum soll durch eine provisorische Befestigung des Banketts bzw. unter Verwendung einer schmaleren Schutzeinrichtung gewonnen werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer