Frage an Peter Münstermann von Sebastian D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Münstermann,
ich schreibe Ihnen, weil ich einerseits die Arbeit der SPD von allen etablierten Parteien am höchsten halte - und sicherlich auch, weil Sie auf dieser Homepage von 8 gestellten Fragen alle 8 beantwortet haben und ich nicht befürchten muss, mit einem Standardschreiben abgespeist zu werden.
Der Grund meiner Anfrage sind die in den Medien ruchbar gewordenen, skandalös milden Urteile zu schlimmsten Verbrechen. Der erste große Aufreger ist hierbei der Umgang insbesondere der Kölner Justiz mit sog. "Todesrasern", die breit grinsend den Gerichtssaal als freie Männer verließen. Dass daran gearbeitet wird, ist auch mir nicht entgangen, und der Gesetzesinitiative zur Anhebung eines Autorennens zur Straftat hätte ich auch nichts hinzuzufügen.
Nun ist mir aber folgender Bericht untergekommen:
http://www.n-tv.de/ticker/Gericht-verurteilt-27-Jaehrigen-zu-Bewaehrungsstrafe-article19702036.html
Wenngleich der Täter seine Tat nicht vollständig vollziehen konnte und auch vor Gericht geständig war (es blieb ihm auch gar nichts anderes übrig, denn er wurde von Zeugen davon abgehalten, seine Tat zu vollenden, mit entsprechend leichter Beweisführung), ist er ebenfalls als freier Mann aus dem Gerichtssaal gegangen.
Nun frage ich Sie: Was muss man in diesem Land noch alles tun, um tatsächlich einmal eine echte Strafe antreten zu müssen? Ist es weder ausreichend, einen Menschen umzubringen (mittels einer Vorsatzhandlung, wohlgemerkt, denn ein Rennen fährt man niemals aus Versehen), noch ein 6-jähriges Kind zu vergewaltigen?
Ich bin selber Vater einer 6-jährigen Tochter, deshalb geht mir dieser Fall so nah. In meinen Augen sollte das StGB mal scharf auf seine Mindeststrafen durchforstet werden - und man sollte sich beim §176 mal fragen, ob er unbedingt sowohl den 18-jährigen mit frühreifer 13-jährigen Freundin, als auch diesen Fall abdecken muss.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Domagala
Sehr geehrter Herr Domagala,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre persönlichen Einschätzungen zum Thema Mindeststrafmaß.
Die beiden von Ihnen geschilderten Fälle sind furchtbar. Auch ich sorge mich als Vater von zwei Töchtern um deren Wohl und Sicherheit. Deshalb ist für mich klar, dass sowohl die Teilnehmer illegaler Straßenrennen als auch Sexualstraftäter, die wissentlich den Boden unserer Rechtsordnung verlassen, entsprechend bestraft gehören.
Da wird aber in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung leben, erlaube ich mir nicht, die Urteile unserer unabhängigen Justiz in Frage zu stellen. Ich glaube, dass unsere Richterinnen und Richter nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden und Tätern ihrer gerechten Strafe zuführen. Die Politik hat jedoch - da möchte ich Ihnen beipflichten - die Möglichkeit, über eine Veränderung der Gesetzgebung die Rahmenbedingungen zu beeinflussen. So hat Bundesjustizminister Heiko Maas beispielsweise erst im letzten Jahr, eine Verschärfung im Sexualstrafrecht durchgesetzt. Der Grundsatz „Nein heißt Nein!“ muss nun juristisch konsequenter Umgesetzt werden, was einer deutlichen Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Frauen entspricht.
Ob wirklich überall eine Verschärfung des Mindeststrafmaßes sinnhaft ist, oder ob das bestehende Strafmaß durch die Justiz nur härter ausgeübt werden sollte, vermag ich nicht final zu beurteilen. Da es sich hierbei um ein bundespolitisches Thema handelt, wäre die Kontaktierung eines Bundestagsabgeordneten vielleicht noch eine Möglichkeit für Sie, um detaillierte Informationen zu diesem Thema zu bekommen. Eventuell könnte Sie Ihre Forderung, Sexualstraftäter und illegale Autoraser härter zu bestrafen, auch bei einem Richterverband vorbringen, um neben den politischen auch die juristischen Vertreter für das Thema weiter zu sensibilisieren.
Mit besten Grüßen
Peter Münstermann