Portrait von Peter Münstermann
Peter Münstermann
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Peter Münstermann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Frank S. •

Frage an Peter Münstermann von Frank S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Münstermann,

ich habe mir Ihre Transparenzerklärung angesehen. Mein Lob für die offene Information. Es drängen sich mir aber Fragen auf:
1. Sie arbeiten in einer 19 Stunden Teilzeitstelle beim RWE. Wie ist das zeitlich mit dem Mandat zu vereinbaren?
2. Ist so etwas rechtlich zulässig? Im Beamtenverhältnis wäre das nicht möglich.
3. Gem. Ihrer Vita sind Sie Industriemeister. Ihr Bruttoverdienst beträgt nach Ihren Angaben 3.557 €, wohlgemerkt für 19 Stunden. Das ist mehr, als eine Richter / in als Einstiegsgehalt in R1 Stufe 1 für eine Vollzeittätigkeit von 41 Stunden erhält, nämlich 3.470,86 € laut Tabelle des Landesamtes für Besoldung. Finden Sie das gerecht?
4. Falls Sie es nicht gerecht finden, verdienen Sie zuviel oder die Richter zu wenig?
5. Werden Sie für diese Richter und Beamten (Einstiegsgehalt A 13, 3.234,59 €)für zwei Nullrunden stimmen wie von Rot/Grün geplant?

Ich bin auf Ihre Antwort gespannt.
MIt freundlichen Grüßen

Frank Schwanbeck

Portrait von Peter Münstermann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwanbeck,

hier meine Antwort auf Ihre Fragen:

Zu 1.: Ich habe eine flexible Arbeitszeitregelung und die geleisteten Wochenarbeitsstunden werden über den gesamten Monat in einem Zeitsystem erfasst. Daher kollidiert diese Arbeit nicht mit meiner Tätigkeit als Abgeordneter.

Zu 2.: Teilzeitbeschäftigungs-Verhältnisse sind Grundsätzlich möglich.

Zu 3. und 4.: Ich bin seit 1999 als Kraftwerksingenieur beschäftigt und seit 2010 in einem Außertariflichen Arbeitsverhältnis angestellt, Abgeordneter bin ich seit 2012. Ich werde nach den für AT-Mitarbeiter geltenden Richtlinien bezahlt, (siehe Transparenzdarstellung auf meiner Website). Die Höhe der Entlohnung meiner Arbeitsleistung halte ich für angemessen. Ich arbeite seit meinem 15. Lebensjahr, in diesem Jahr also seit 42 Jahren.

Den Vergleich zwischen meiner Tätigkeit und anderen Tätigkeiten kann und möchte ich nicht anstellen. Wer kann schon beurteilen, ob die jeweilige Bezahlung korrekt ist und ob jeder Leitungsgerecht bezahlt wird oder nicht. Ich kann es nicht! Die Gehaltsgruppen die Sie anziehen sind Einstiegsgehälter und hier sind Weiterentwicklungen möglich. Auch ich habe mich zum jetzigen Gehalt hin entwickelt. Wie ich oben bereits erwähnt habe, arbeite ich bereits seit 42 Jahren.

Zu 5.: Mit dem Verweis auf eine vorherige Antwort auf die Frage von Herrn Nissen, werde ich die Frage erst beantworten, wenn hierzu eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.

Ich hoffe damit Ihre Fragen beantwortet zu haben und bedanke mich für Ihr Interesse an meiner Tätigkeit als Landtagsabgeordneter.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Peter Münstermann