Frage an Peter Meiwald von Stefan N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Meiwald,
leider stimmen die Behauptungen und Berechnungen zum Thema 1% Regelung nicht.
Die geringe Anzahl an Fahrtenbüchern, dürfte Ihren Grund wohl eher in den hohen Anforderungen an ein Fahrtenbuch haben, und nicht darin, wie von Ihnen behauptet, in dem steuerlichen Vorteil der 1% Prozent Regelung. In meiner täglichen Praxis als Steuerberater, muss ich immer wieder feststellen, dass die PKW Kosten mancher Unternehmer durch diese Regelung überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden. Auch entsprechen die von Ihnen genannten Rechenbeispiele nicht der Wahrheit. In Ihrer Berechnung des Porsche Fahrers wird komplett unterschlagen, dass er auf den Sachbezug auch noch Sozialversicherung zahlen muss.(Der AG übrigens auch noch einmal). Zweitens wird so getan, als wenn der AN den Wagen zusätzlich bekommt. Er verzichtet also auf ein Gehaltsanspruch in Höhe der PKW Kosten (24.000 EUR). Auch scheint der AN neben dem Betrieb zu wohnen, denn ansonsten werden die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte extra besteuert. In der Berechnung wird auch nicht erwähnt, dass der AG sämtliche Kosten des PKW trägt. Rechnet man Ihr Beispiel zu Ende, ergibt sich ein steuerlicher Vorteil von ca. 200 EUR pro Jahr. Zieht mann hiervon die Sozialabgaben ab, ergibt sich ein negatives Ergebnis. Wenn der PKW gebraucht ist und der AN pendeln muss, verschlechtert sich das Ergebnis drastisch zu ungunsten des AN.
In einem früheren Beitrag erwähnen Sie, dass Sie aufgrund Ihrer Selbständigkeit über praktische Erfahrung hinsichtlich wirtschaftlichen Handelns verfügen. Welcher AG würde es dulden, dass seine AN über das notwendige Maß hinaus mit dem Firmenwagen fahren? In vielen Fällen gibt es eine Kilometervereinbarung mit den AN oder es sind z. B. die Urlaubsfahrten ausgenommen. von einer Flatrate kann also keine Rede sein. Sollte sich die Politik nicht lieber an die PKW Produzenten wenden, anstatt durch Strafsteuern den Mittelstand zu belasten?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Neuhaus
Sehr geehrter Herr Neuhaus,
wir möchten die von Ihnen genannten Probleme und Abwägungen in der Praxis nicht in Abrede stellen. Uns ist es sehr wohl bewusst, dass die Dienstwagenbesteuerung durchaus komplex ist und Vor- und Nachteile eines Dienstwagens sorgsam abzuwägen sind (z.B. bei Gebrauchtwagen). Die Anforderungen der Finanzbehörden an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch sind sicherlich nicht gering. Unmöglich wird es dadurch aber nicht. Bei einem großen finanziellen Vorteil ist das Führen eines Fahrtenbuchs dennoch zu befürworten. Daher werden zum Teil auch Fahrtenbücher geführt. Natürlich kann der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer auch stets abwägen, ob anstelle eines Dienstwagens eine normale Gehaltserhöhung von Vorteil wäre, um sich ein Privatfahrzeug zuzulegen.
Fakt ist es aber, dass PKW-Neuzulassungen zu über 60% auf die gewerbliche Nutzung entfallen. Bei teureren, größeren und dadurch umweltschädlicheren Fahrzeugen liegt der Anteil sogar noch höher. Darunter fallen auch die Dienstwagen. Das spricht für die Argumentation des Umweltbundesamtes, dass der steuerliche Vorteil eines Dienstwagens gegenüber einem Privatwagen zumindest teilweise eine wichtige Rolle spielt. Das Umweltbundesamt berechnet für die pauschale Besteuerung von Dienstwagen (1%-Methode) eine jährliche umweltschädliche Subvention in Höhe von 3,1 Mrd. Euro (Umweltbundesamt, Umweltschädliche Subventionen Aktuelle Ausgabe 2016, S. 46-47; https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_fachbroschuere_umweltschaedliche-subventionen_bf.pdf). Das sind nicht unsere Zahlen. Uns Grünen liegt es im Übrigen fern, den Mittelstand zu belasten. Als Grüne setzen wir uns aber dafür ein, dass auch das Steuerrecht in Einklang mit unseren national wie international vereinbarten und notwenigen Klimazielen gebracht wird. Umweltfreundliche Alternativen sind vorhanden und werden weiter entstehen. Aus diesem Grund wollen wir die steuerliche Behandlung von Firmen- und Dienstwagen an den CO2-Austoß der Fahrzeuge koppeln und damit umweltfreundliche Fahrzeuge/Dienstwagen steuerlich besserstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Meiwald MdB