Frage an Peter Meiwald von Stefan N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Meiwald,
auf Ihrer Webseite habe ich folgenden Satz gefunden: "Das machen wir zu 65 % durch Ausgabenkürzungen (dazu gehört z.B. die Abschaffung des Betreuungsgeldes) und durch Subventionsabbau (darunter fällt z.B. das Dienstwagenprivileg)."
Hierzu nun folgende Frage: Worin besteht Ihrer Meinung nach die Subvention im sogenannten Dienstwagenprivileg? Ist es nicht vielmehr so, dass ich als Unternehmer bzw. Arbeitnehmer mit Dienstwagen, zwei Möglichkeiten habe meinen privaten Anteil der PKW-Kosten der Steuer und ggf. der Sozialversicherung zu unterwerfen. Durch Fahrtenbuch, durch welches der private Anteil genau ermittelt wird, oder durch die für den Unternehmer/Arbeitnehmer sehr ungünstige 1% Methode. Es verbleibt also nur der betriebliche Anteil der Kosten im Unternehmen. Die gesamten Kosten des PKW werden vom Unternehmer getragen.
Ich verstehe nicht wo hier die Subvention durch den Staat stecken soll. Wollen Sie durch den sogenannten Subventionsabbau gegen das Nettoprinzip verstoßen? Wäre hierzu nicht ein Änderung des Art.3 des Grundgesetzes notwendig, da das Verfassungsgericht das Nettoprinzip hieraus ableitet?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Neuhaus
Sehr geehrter Herr Neuhaus,
vielen Dank für Ihre Frage. Die staatliche, indirekte Subvention besteht eben genau in der einseitig bevorteilenden Privilegierung (wie der Name schon sagt). Unternehmen können aktuell alle anfallenden Anschaffungs- und Betriebskosten eines Firmenwagens steuerlich geltend machen. Dazu gehören die jährlichen Abschreibungen der Anschaffungskosten sowie alle weiteren laufenden Aufwendungen wie z.B. die Kraftstoffkosten. Arbeitnehmerinnen und Selbständige, die Firmenwagen auch privat als Dienstwagen nutzen, müssen den geldwerten Vorteil, der ihnen aus dieser Privatnutzung von Betriebsmitteln entsteht, im Rahmen ihrer Einkommenssteuer versteuern. Eine Möglichkeit die Höhe des geldwerten Vorteils zu ermitteln, ist die von Ihnen angesprochene Fahrtenbuchmethode, mit deren Hilfe sich der genaue Anteil der Privatnutzung bestimmen lässt. Fast 80 Prozent aller Dienstwagenfahrer entscheiden sich aber nicht hierfür, sondern für die alternative Listenpreisregelung, bei der pauschal für jeden Monat ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Die aktuelle steuerliche Behandlung von Dienstwagen setzt weder auf Seite der Unternehmen, noch auf Seite der Arbeitnehmerinnen, den Anreiz ein sparsames und günstiges Auto zu erwerben.
Die Arbeitnehmerin hat durch die Listenpreismethode eine Art „Flatrate“ für Privatfahrten. Insbesondere, wenn das Unternehmen, wie allgemein üblich, auch für die Spritkosten aufkommt. Die Subvention besteht demnach in der steuerliche Vorteilhaftigkeit eines Dienstwagens gegenüber einem Privatwagen. Das Umweltbundesamt beziffert diese Subvention auf 3,1 Mrd. €. So entsteht ein Anreiz, alle Strecken im eigenen Auto zurückzulegen, statt klimaschonend Bus und Bahn oder das Fahrrad zu benutzen. Durch das Dienstwagenprivileg subventionieren alle Steuerzahler die neuen Luxuswagen von wenigen. Denn Dienstwagenfahrer profitieren von der heutigen Regelung umso mehr, je teurere Autos sie fahren. Wird beispielsweise einer Arbeitnehmerin heute ein VW Passat Variant 2.0 TDI Blue Motion als Dienstwagen zur Verfügung gestellt und nutzt sie diesen jährlich 15.000 Kilometer für private Zwecke, so spart sie über 6.000 € im Vergleich zu jemandem, der dieses Auto als Privatauto nutzt und die vollen Kosten tragen muss. Bei einem Porsche Cayenne Turbo liegt der entsprechende Wert über 18.000 € pro Jahr, bei einem Toyota Prius bei etwa 5.000 €. Wir Grünen wollen die Besteuerung von Dienstwagen nicht revolutionieren, sondern lediglich um eine ökologische Komponente erweitern, so wie es in Ländern wie Belgien, Frankreich, Luxemburg und Großbritannien völlig normal ist. Dort können Kosten für Spritschlucker nicht, oder nur begrenzt als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das Grüne Konzept sieht es bei den Unternehmen vor, dass diese nur dann die vollen Anschaffungs- und Betriebskosten eines Fahrzeugs geltend machen können, wenn das Fahrzeug einen CO2-Ausstoß von weniger als 120 g/km hat. Mit jedem Gramm, um das das Auto diesen Zielwert überschreitet, sinkt der Anteil absetzbarer Kosten im gleichen Maße. Bei Überschreitung des Zielwerts um das Doppelte, also ab 240 gCO2/km, können keine Kosten für das Fahrzeug mehr steuerlich geltend gemacht werden. Schrittweise würde der Zielwert dann auf 80 g CO2/km abgesenkt. Dienstwagenfahrer müssten analog zur Regelung bei den Unternehmen einen umso höheren geldwerten Vorteil versteuern, je weiter der CO2-Ausstoß ihres Fahrzeugs über dem Zielwert liegt. Ein besonderer Anreiz zum Kauf von sparsamen Fahrzeugen entsteht durch die Reglung, dass für PKW mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 60 gCO2/km überhaupt kein geldwerter Vorteil versteuert werden muss.
Letztlich geht es uns GRÜNEN darum umweltschädliches Verhalten nicht weiter zu subventionieren. Neben den schweren Dienstwagen sind heute auch Flugbenzin und Diesel steuerlich bevorzugt, obwohl sie ökologisch schädlicher sind als ihre Alternativen. Subventionen wie diese belaufen sich auf über 50 Milliarden Euro pro Jahr. Eine ökologische Finanzreform muss deshalb den Abbau dieser ökologisch schädlichen Subventionen angehen. Wir wollen in einem ersten Schritt rund 12 Milliarden Euro von diesen umweltschädlichen Subventionen abbauen. Dieses Geld wollen wir in den Klimaschutz investieren und dazu nutzen, ärmere Haushalte bei Investitionen zum Energie- und Ressourcensparen zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Meiwald MdB