Frage an Peter Meiwald von Manuela D. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Meiwald,
falls die Bürgerversicherung eingeführt werden sollte, könnten dann auch alle heute privat Versicherten - die jahrzehntelang privat versichert waren und in der Zeit viel Geld ggü. dem gesetzl. Versicherten gespart haben - in die Bürgerversicherung wechseln, oder verbleiben die Personen in der privaten Versicherung und die Bürgerversicherung gilt nur für Neu-Versicherte ?
Sehr geehrte Frau Denker,
vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat ist die Umgestaltung des Krankenversicherungssystems hin zu einer solidarischen BürgerInnenversicherung eine große Aufgabe, die schrittweise umzusetzen sein wird.
Den festgeschriebenen Beitragssatz für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen (Einheitsbeitrag) und die Zusatzbeiträge werden wir unmittelbar nach der Bundestagswahl abschaffen. Danach werden wir die hälftige Beitragsteilung zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen (Parität) wiederherstellen, eine einheitliche Honorarordnung schaffen sowie die PKV-Versicherten und weitere Einkommensarten in den Solidarausgleich einbeziehen. In weiteren Schritten wollen wir dann die Beitragsbemessungsgrenze anheben und die Familienmitversicherung reformieren. Auch wenn man berücksichtigt, dass die ÄrztInnen und andere Gesundheitsberufe einen Ausgleich für entgangene Privathonorare erhalten müssen und wir die Zuzahlungen zurückführen wollen, ermöglicht die Bürgerversicherung eine Beitragssenkung um insgesamt 1,5 Prozentpunkte. Durch die Wiederherstellung der Paritäten werden die Versicherten um weitere 0,45 Prozentpunkte entlastet.
Alle bisher GKV-Versicherten sowie künftig neu zu versichernden BürgerInnen werden in die Bürgerversicherung aufgenommen. Auch gut verdienende Angestellte, Selbstständige, Bundestagsabgeordnete sowie Bundes-BeamtInnen. Die Versorgung der Landes-BeamtInnen in den Ländern liegt in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Sollten diese nicht alle die Beihilfe abschaffen und durch einen hälftigen Arbeitgeberbeitrag ersetzen wollen, könnte für den Teil der Behandlungskosten, die die Beihilfe übersteigen, in der Bürgerversicherung ein spezieller Tarif geschaffen werden, so dass LandesbeamtInnen beim Wechsel in die Bürgerversicherung nicht bestraft werden.
Die bereits PKV-Versicherten können ihre Verträge aufrecht erhalten, es gilt Vertrauensschutz. Sie erhalten aber ein befristetes Wechselrecht in die Bürgerversicherung. Außerdem ist zu beachten, dass heute für einzelne Beschäftigtengruppen krankenversicherungsrechtliche Sondersysteme existieren, die von ihrem Beitrags- und Leistungsrecht her stark auf die besonderen Arbeits- und Lebensbedingungen ihrer Mitglieder zugeschnitten sind. Dazu gehören die landwirtschaftliche Krankenversicherung und die Künstlersozialversicherung. Diese Systeme werden sich nur langfristig in die Bürgerversicherung integrieren lassen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort in Ihrer Entscheidungsfindung weitergeholfen zu haben. Wenn Sie noch Nachfragen haben, melden Sie sich gerne wieder.
Herzliche Grüße
Peter Meiwald