
(...) Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkasse wurde die Krankenkassenpflichtigkeit von Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge zum 1.1.2004 neu geregelt. Danach müssen versicherungspflichtige Rentnerinnen und Rentner neben den Beiträgen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Versorgungsbezüge Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung leisten. Versorgungsbezüge sind mit der Rente vergleichbare Leistungen und dann beitragspflichtig, wenn die Empfängerin oder der Empfänger sie zum Beispiel zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erhält. (...)