Frage an Peter Hintze von Gerhard H. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Hintze,
Ich bekomme am 1.11.10 Versorgungsbezüge aus meiner Lebensversicherung ausbezahlt. Und jetzt bin ich baff! Man sehe und staune, nun bekomme ich eine Aufforderung, 10 Jahre lang einen entsprechenden Beitrag für Krankenkasse und Pflegeversicherung einzahlen.
"Linke Tasche rein-rechte Tasche raus" ?????
Ich möchte Sie bitten, mir mitzuteilen, ob das Rechtens ist. Oder ist das wieder ein Trick der Versicherungsgesellschaft?
Mit freundlichem Gruß
Gerhard Holstein
Wuppertal
Sehr geehrter Herr Holstein,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Ihre Enttäuschung habe ich Verständnis. Allerdings dürfte in Ihrem Fall korrekt verfahren worden sein.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkasse wurde die Krankenkassenpflichtigkeit von Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge zum 1.1.2004 neu geregelt. Danach müssen versicherungspflichtige Rentnerinnen und Rentner neben den Beiträgen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Versorgungsbezüge Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung leisten. Versorgungsbezüge sind mit der Rente vergleichbare Leistungen und dann beitragspflichtig, wenn die Empfängerin oder der Empfänger sie zum Beispiel zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erhält. Als beitragspflichtige Versorgungsbezüge gelten neben monatlichen Betriebsrenten auch nicht wiederkehrende Leistungen (Kapitalleistungen), wie solche aus einer Kapitallebensversicherung.
Vorbehaltlich einer genaueren Prüfung, die ich nicht vornehmen kann, dürfte in Ihrem konkreten Fall daher rechtens verfahren worden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze