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Peter Hintze
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Frage von Horst T. •

Frage an Peter Hintze von Horst T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hintze,

meine Frage bezieht sich auf die jetzt schon längere Diskussion der Rentenpolitik.

Auch ich als einfacher Bürger ( kaufm. Angestelter ) kann nachvollziehen, das die Arbeitnehmer länger arbeiten müssen und das Rentenalter aufgestockt werden muss. Aber - es wird immer davon geredet - länger zu arbeiten. Aber was ist länger - wenn ich mit 35 Jahren anfange zu arbeiten und mit 67 Jahren meine Rente bekomme , dann habe ich 32 Jahre gearbeitet und kann meine Rente ohne Abzüge genießen. Schön - aber was ist denn mit den Leuten die bereits 45 Jahre und mehr gearbeitet haben - diese " dürfen " dann nur mit Abzügen in den Rentenstand eintreten ? Wenn immer gesagt wird - die Arbeitnehmer müssen länger arbeiten - dann bezieht " Otto Normalverbraucher " doch diese Auskunft auf die Länge seiner bereits geleisteten Arbeitsjahre. Es kann doch nicht angehen - dass Arbeitnehmer, die bereits mit 14 / 15 Jahren in einem Arbeitsverhältnis standen - dementsprechend auch Arbeitsmüde geworden sind - genauso zu behandeln, wie Arbeitnehmer die nur 35 - 40 Jahre gearbeitet haben - und sich der vollen Rente bedienen dürfen.
Hier liegt meiner Meinung nach eine ganze gewaltige Schieflage der sozialen Absicherung eines Arbeitnehmers vor.

Meine Frage ist - wie sehen Sie nach Ihrem Rechtsempfinden - meine Darstellung ?

Für Ihre Antwort schon mal besten Dank im Voraus.

Horst Thurmann ( 55 J )

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thurmann,

auch bei der Rente mit 67 wird künftig - wie bislang - bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wer mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann. Zu den Pflichtbeiträgen zählen Zeiten mit abhängiger Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit, Pflege von Angehörigen und Zeiten der Kindererziehung. Darüber hinaus gilt es zu berücksichtigen, dass die derzeitige Regelaltersgrenze von 65 Jahren nicht sofort, sondern von 2012 an über 17 Jahre hinweg, also bis 2029, stufenweise auf 67 Jahre angehoben wird. Die Stufen der Anhebung betragen ab Jahrgang 1947 einen Monat pro Jahr und ab Jahrgang 1959 zwei Monate pro Jahr, so dass die Anhebung auf 67 Jahre erst für die Jahrgänge ab 1964 vollständig gilt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze