Frage an Peter Hintze von Frank B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Hintze,
ich möchte auf meine Frage vom 20.04. 2008 ( http://abgeordnetenwatch.de/peter_hintze-650-5922--f107640.html#frage107640 ) zurückkommen.
Sie teilten mir mit, dass unser Grundgesetz nach wie vor bestehen bleibt. Das stimmt soweit auch, ABER die Charta der EU ist höherwertig, und somit steht die Todesstrafe der EU über das Recht auf Leben in Deutschland.
Zitat Vaclav Klaus
8 g) Der Vertrag beinhaltet eine sehr umfassende Charta der Grundrechte der EU. Diese Charter würde genauso stark sein wie der Vertrag von Lissabon und wird daher Vorrang haben vor den Verfassungen der Länder.
Somit ist die Todesstrafe ganz offiziell in Europa eingeführt, wenn der Vertrag von Lissabon von allen Ländern ratifiziert wurde.
Warum ist es Ihnen als Theologe so wichtig, dass die Todesstrafe für Krieg, Kriegsgefahr, Aufstand und Aufruhr eingeführt wird?
Sollen politische Gegner auf diese Weise aussortiert werden können?
Wer entscheidet was ein Aufstand/Aufruhr ist?
Sie gaben mir zu verstehen, dass Sie den Vertrag nicht nur gelesen, sondern auch daran mitgewirkt haben ( http://abgeordnetenwatch.de/peter_hintze-650-5922--f107100.html#frage107100 ). War der Vorschlag der Einführung der Todesstrafe von Ihnen? Von wem kam dieser Vorschlag?
In allen 27 Mitgliedsstaaten der EU wurde die Todesstrafe abgeschafft. Warum wird sie, obwohl 100% der Mitgliedstaaten – einschließlich Deutschland – dagegen ist, dennoch eingeführt?
Ob sich ein Land danach richtet oder nicht ist dabei völlig nebensächlich.
Hat Herr Vaclav unverschämt gelogen, als er über den Vertrag von Lissabon schrieb? Steht die Charta der EU nicht über den Verfassungen der Länder? Wir haben laut Aussage von Frau Zypries nur eine Verfassung im materiellen Sinn - http://abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f151640.html#frage151640 .
Wird die EU nie eine Verfassung bekommen, weil sonst Mitgliedstaaten darüber abstimmen dürften?
Warum ist der Bundestag dagegen, dass die BRD eine Verfassung bekommt?
Danke
Frank Borgmann
Sehr geehrter Herr Borgmann,
richtig ist, dass das Recht der Europäischen Union dem nationalen Recht der EU-Mitgliedstaaten vorgeht. Die von Ihnen angesprochene Erklärung enthält jedoch keinerlei Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, die Todesstrafe einzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze