Frage an Peter Hintze von Andreas B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hintze,
in einem weiteren Thema der aktuellen Politik möchte ich Ihren Standpunkt erfahren. Wie dieser Tage in der Presse zu erfahren war, wird derzeit wieder einmal die Ermöglichung des Einsatzes der Bundeswehr im Inland debattiert. Dieses Thema ist mittlerweile soweit in Vorbereitung, dass über die hierfür notwendige Änderung des Grundgesetzes laut nachgedacht wird.
Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich keinen Grund dazu sehe, das bewährte Prinzip der Aufgabenteilung zwischen Bundeswehr und Polizei aufzugeben. Von Ihnen möchte ich wissen, ob Sie das genauso sehen und wie Sie in dieser Frage abzustimmen gedenken. Schließlich wird für eine Grundgesetzänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Bundeswehr zukünftig auch im Inneren nötigenfalls eingesetzt werden sollte, bitte ich Sie um Erläuterung, was sich seit der Inkraftsetzung des Grundgesetzes tatsächlich so maßgeblich geändert hat, dass seine Änderung notwendig wird. Außerdem bitte ich um eine kurze Stellungnahme, die mir erläutert, warum diese Entscheidung trotz der eindeutig ablehnenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren und zur "Terrorismusbekämpfung" zu treffen ist.
Ich fordere Sie auf, dieser Grundgesetzänderung nicht zuzustimmen! Danke für Ihre Ausführungen!
Mit freundlichen Grüßen,
A. Beck
Sehr geehrter Herr Beck,
die Änderung des Grundgesetzes im Hinblick auf einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren wurde im Koalitionsausschuss der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD vereinbart. Diese Vereinbarung wird von mir unterstützt.
Die vorgesehene Änderung des Artikels 35 des Grundgesetzes ist aus meiner Sicht notwendig, um die Handlungsfähigkeit des Bundes bei der Gefahrenabwehr zu verbessern und um mehr Rechtssicherheit für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zu erreichen. Die Bundeswehr verfügt über Fähigkeiten, über die die Polizei nicht verfügt. Im Interesse der Sicherheit der Bürger kann es daher notwendig sein, dass die Bundeswehr mit ihren speziellen Fähigkeiten tätig wird. Die Grundgesetzänderung ist auch deshalb notwendig, weil es mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz einen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Klärungsbedarf gibt.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wird ausreichend Gelegenheit bestehen, die vorgesehene Grundgesetzänderung unter den einschlägigen verfassungs- und gefahrenabwehrrechtlichen Gesichtspunkten umfassend zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze