Frage an Peter Hintze von Rainer D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hintze,
ich wende mich heute an Sie, um Ihre Meinung zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption kennenzulernen und um Sie zu bitten, sich im Deutschen Bundestag für die Ratifizierung einzusetzen.
Die im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption wurde ebenso wie die seit nunmehr neun Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates durch den Bundestag bislang nicht ratifiziert. Von 140 Signatarstaaten haben aber bereits 100 Staaten die UN-Konvention ratifiziert, darunter Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, USA, China und Russland.
Ein wesentlicher Grund für die Nicht-Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ist die in Deutschland unzureichende strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung. Der § 108 e StGB (Strafgesetzbuch) zur Abgeordnetenbestechung muss verschärft werden, um den Anforderungen der Konvention gerecht zu werden. Der Gesetzentwurf für eine solche Verschärfung soll aus der Mitte des Parlaments kommen, da die Parlamentarier unmittelbar selbst betroffen sind. Diese Aufgabe aber schieben die Parlamentarier seit Jahren vor sich her.
Im Schlussdokument des G8 Gipfels von 2007, das unter deutscher Federführung entstand, wird die vollständige Umsetzung internationaler Übereinkünfte zur Bekämpfung der Korruption zugesichert. Will Deutschland also nicht entscheidend an Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit verlieren, so muss eine schleunige Änderung des § 108 e StGB und die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption noch in diesem Jahr erfolgen.
Bisher ist die Diskussion ist noch nicht wirklich in Bewegung gekommen und die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich noch nicht positioniert.
Ich wäre Ihnen dankbar für eine Mitteilung darüber, wie sie zu der Ratifizierung stehen und was Sie für die Ratifizierung zu tun gedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Dombois
Sehr geehrter Herr Dombois,
die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass Korruption auf nationaler und internationaler Ebene wirksam bekämpft werden muss. Unser Strafrecht stellt in § 108 e StGB die Abgeordnetenbestechung schon heute unter Strafe. Gegenwärtig wird im Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Fraktion "Die Linke" diskutiert, mit dem u. a. Vorgaben der von Ihnen angesprochenen UN-Konvention gegen Korruption in deutsches Recht umgesetzt werden sollen, deren Unterzeichnung durch die seinerzeitige rot-grüne Bundesregierung allerdings auf Bedenken aller Fraktionen im Deutschen Bundestag gestoßen ist. Ein entscheidender Punkt ist hierbei die Frage, ob Beamte und gewählte Abgeordnete gleich oder vergleichbar behandelt werden können. Im Hinblick auf die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Mandats hielte ich eine Gleichbehandlung für verfassungsrechtlich problematisch. Ich bin der Auffassung, dass die Diskussion mit großer Umsicht mit dem Ziel geführt werden soll, einerseits den Vorgaben der Konvention gerecht zu werden und andererseits eine für die parlamentarische Demokratie funktionierende Willensbildung zu gewährleisten, zu der auch eine wirksame Interessenvertretung gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze