Frage an Peter Hintze von Marlene M. bezüglich Soziale Sicherung
Was ist eigentlich christlich daran, wenn man 3% die Mehrwertsteuer erhöht, und für die gestiegenen Lebensmittel-und Energiepreise den ALG II Empfängern keinen Ausgleich gibt?
Wann wird der ALG II Satz endlich der Realität angepasst?
Sehr geehrte Frau Mayer,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08. August 2008 zum Thema Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Sie fragen nach einer Anpassung der ALG-II-Regelsätze.
Dazu möchte ich ihnen mitteilen, dass die Höhe der Hartz-VI-Leistungen turnusmäßig überprüft wird. Das Arbeitslosengeld II mit einem bis dahin gültigen Regelsatz von 347 Euro und die Regelsätze der Sozialhilfe wurden für Hartz-IV-Empfänger zum 1. Juli 2008 um 1,1 Prozent erhöht. Ab dem 1. Januar 2009 wird auch das Wohngeld um ca. 60 Prozent von derzeit 90 Euro auf 140 Euro angehoben. Dazu kommen weitere geldwerte Leistungen, die nicht an die Leistungsempfänger ausgezahlt werden wie beispielsweise die Sozialversicherungsbeiträge.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermittelt dazu einen Durchschnitt, den eine Bedarfsgemeinschaft monatlich erhält. Dieser Betrag setzt sich aus den Leistungen ALG II-Regelsatz, Wohnungsmiete, Heizkosten sowie den Beiträgen für die Renten- und Krankenversicherung zusammen.
Die Gesamtleistungen können im Einzelfall geringer und höher sein als der vom Bundesministerium ermittelte Durchschnittsbetrag. Das liegt unter anderem daran, dass die Leistungen für Wohnungsmiete und Heizung niedriger oder höher als der Durchschnittswert ausfallen können entsprechend der tatsächlichen, angemessenen Aufwendungen.
Ein ALG-II-Empfänger erhält damit eine Zuwendung, die ungefähr dem Lohn eines Beschäftigten in den unteren Lohngruppen entspricht. Die Große Koalition tut alles, was möglich und finanzwirtschaftlich verantwortbar ist, um die Lage arbeitsloser oder arbeitsunfähiger Mitbürger erträglich zu machen. Dazu gehört auch, dass die Regelleistung des ALG-II jährlich gemäß der Entwicklung bei den gesetzlichen Renten angehoben wird. Außerdem wird der Regelsatz alle fünf Jahre gemäß der allgemeinen Preisentwicklung angehoben.
Ziel der Großen Koalition ist, dass möglichst viele Mitbürger, die noch von Arbeitslosigkeit betroffen sind, wieder eine Beschäftigung finden. Die Chancen dafür sind ungewöhnlich gut.
Mit freundlichen Grüßen