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Peter Hintze
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Frage von Uwe G. •

Frage an Peter Hintze von Uwe G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Hintze,

ich möchte Ihnen zunächst zur bevorstehenden Diätenerhöhung gratulieren.
Meine Frage hierzu: Halten Sie diese Erhöhung für ausreichend ?
Die Beamten in NRW erhalten im Gegenzug erst ab 01.07.2008 eine 2,9 prozentige Erhöhung im Gegensatz zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.
Wenn Sie die Diätenerhöhung an diese Tarifvereinbarung knüpfen, hätten Sie dann nicht auch die verzögerte und geringere Erhöhung für die Beamten berücksichtigen müssen ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grobecker,

mit der von Ihnen angesprochenen Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung wurde die Tarifvereinbarung für die Beschäftigten des Bundes auf die Bundestagsabgeordneten übertragen. Die Erhöhung erfolgt zeitversetzt zum 1.1.2009.

Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, können Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen werden. Mit der Entscheidung, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an den vorgenannten Gehältern im öffentlichen Dienst zu orientieren, hat der Deutsche Bundestag einen Beitrag zu mehr Transparenz bei den Abgeordnetendiäten geleistet. Die Erhöhung vollzieht die Tariferhöhung für die Beschäftigten des Bundes für die Abgeordneten nach. Sie ist die Folge aus der Grundsatzentscheidung des Deutschen Bundestages, die Abgeordnetenentschädigung aus Transparenzgründen an bestimmten Gehaltsstufen im öffentlichen Dienst zu orientieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze