Frage an Peter Hintze von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hintze,
durch Ihre Begleitung des EU-Reformvertrags sind Sie sicherlich eine fachliche Ausnahme.
Nun, da Sie den EU-Reformvertrag befürworten, hätte ich da noch eine Frage:
Mit dem EU-Reformvertrag wird die Todesstrafe wieder eingeführt. Professor Schachtschneider hat diese Tatsache ans Tageslicht gebracht.
„Es ist nicht im Vertrag sondern in einer Fussnote, weil wir mit dem Reformvertrag auch die EU Charta annehmen, die besagt, es gebe keine Todesstrafe - und dann kommt es in einer Fussnote: "ausser im Kriegsfall, bei Krawallen und Aufständen" - da ist die Todesstrafe möglich.“
Im Grundgesetz Artikel 102 wurde die Todesstrafe aber abgeschafft!
Nehmen Sie wirklich die Einführung Todesstrafe in Kauf?
Wer in Ihrer Fraktion wird ebenfalls für die Ratifizierung des EU-Reformvertrags stimmen?
Sehr geehrter Herr Borgmann,
die von Ihnen erwähnte Erklärung enthält keinerlei Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, entsprechende Strafen auszusprechen. Artikel 102 des Grundgesetzes bleibt daher wirksam.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze